Die Rechnung ist zwar verschickt, aber noch längst nicht beglichen. Häufig warten Unternehmen wochenlang auf ihre Forderungen. Es macht einen Unterschied, ob in der Rechnung eine Zahlungsfrist oder ein Zahlungsziel angegeben ist.
Das Zahlungsziel definiert ein konkretes Datum, bis zu dem die Rechnung bezahlt werden muss. Danach gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Die Zahlungsfrist hingegen lässt keinen Verzug zu. Der Kunde muss die Rechnung in dem angegebenen Zeitraum begleichen.
Laut dem Bundesgesetzbuch hat der Kunde 30 Tage Zeit, eine Rechnung zu begleichen. Vorausgesetzt: Der Kunde ist ein Unternehmen und mit ihm wurde nichts anderes vereinbart. Wenn der Kunde eine Privatperson ist, muss die Rechnung auf eine 30-tägige Zahlungsfrist verweisen.
Diese Zahlungsfristen sind auf der Rechnung möglich
Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine individuelle Zahlungsfrist zu vereinbaren. Über einen Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die gesetzliche Zahlungsfrist verkürzt werden. Verlängern lässt sich die Frist über einen kleinen Vermerk in der Rechnung.
Die Angabe einer Zahlungsfrist auf der Rechnung weist den Kunden auf seine Zahlungspflicht hin und setzt ihn umgehend in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht direkt begleicht.
So behalten Unternehmen den Überblick über ihre Rechnungen
Für Unternehmen sorgt die Angabe einer Zahlungsfrist für einen schnellen Überblick, bis wann die offene Rechnung beglichen werden sollte. Um den Stichtag nicht zu verpassen, können Kalender-Erinnerungen auf die Fälligkeit hinweisen. Und eine CRM-Software ist sinnvoll, um alle relevanten Vorgänge – wie Auftrag und Rechnung – sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Kleinere Unternehmen sollten ein Rechnungsprogramm nutzen, das eine Rechnungsnummer und ein Zahlungsziel vergibt und auf die Fälligkeit hinweist. So kann das Unternehmen Liquiditätsengpässe vermeiden.
Das können Unternehmen tun, wenn der Kunde nicht bezahlt
Zahlungsziel und Zahlungsfrist sind verstrichen und der Kunde hat immer noch nicht bezahlt. Was nun? Der Rechnungssteller sollte in dem Fall zunächst mit einer Zahlungserinnerung auf den Verzug hinweisen. Wenn der Kunde darauf nicht reagiert, kann er das Zahlungsziel oder die Zahlungsfrist mit einer Mahnung neu definieren.
Wenn auch dann noch kein Geld auf dem Konto eintrifft, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist und somit nach Rechtskraft erfolgt die Vollstreckung einer Geldforderung ohne mündliche Verhandlung oder Beweiserhebung. Alternativ kann das Unternehmen ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsbeistand beauftragen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem Anwalt.
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