Roor klagt in den USA Hersteller von Luxus-Bongs wehrt sich gegen Fälscher

Wer in der Cannabis-Szene was auf sich hält, besitzt eine Glaspfeife der rheinland-pfälzischen Firma Roor. Nun legen sich die deutschen Glaskünstler, die Statussymbole verkaufen, wegen Plagiaten mit US-Tabakhändlern an.

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Der Tabakhändler Jay Work hat unwissentlich Roor-Kopien verkauft und wurde verklagt. In seinem Gewerbe will man niemanden verärgern, wie er sagt. Quelle: AP

Fort Lauderdale Aus dem pfälzischen Frankenthal gehen sie in alle Welt: Die Luxus-Glaspfeifen von Roor sind vielen Marihuana-Rauchern ein Begriff. Als Statussymbol sind die Premium-Bongs so begehrt, dass manche Modelle fast 1000 Euro kosten, eine mit Diamanten besetzte, vergoldete Roor-Pfeife schlägt gar mit rund 3700 Euro zu Buche. In den USA, wo Marihuana und entsprechende Rauchutensilien auf Bundesebene eigentlich nach wie vor verboten sind, geht das Unternehmen nun mit seinem kalifornischen Lizenznehmer Sream Inc. gegen Plagiate und deren Verkauf vor.

Wegen des Vertriebs von Roor-Billigkopien reichten Anwälte in Florida, Kalifornien und New York seit 2013 fast 200 Klagen gegen Tabak- und Tante-Emma-Läden ein, die meisten 2016. „Fälschungen sind ein riesiges Problem für uns“, betont Sream-Inhaber Jay Farraj. Die Verluste seines Unternehmens mit Sitz im kalifornischen Corona gingen in die Millionen. Demnach verletzen die gefälschten Wasserpfeifen die Rechte des eingetragenen US-Warenzeichens 3675839, das die Roor-„Rauchartikel, insbesondere Glaspfeifen, Bongs, Wasserpfeifen (und) Glas-Wasserpfeifen mit stilisierter Schrift mit umgedrehtem hinterem R“ schützt.

Seit Marihuana in manchen US-Staaten zu medizinischen Zwecken und zum Freizeitgebrauch legalisiert wurde, boomt die Nachfrage nach entsprechendem Zubehör. Dadurch wimmelt es von Nachahmern der Roor-Pfeifen. Doch der Bong-Markt bleibt eine rechtliche Grauzone, in der die meisten Hersteller und Händler die Rauchgeräte nur als Tabakpfeifen bewerben.

Die Anwältin Alison Malsbury in Seattle hat sich auf das Handelsrecht von Marihuana spezialisiert und glaubt, die beste Verteidigung sei daher, die Rechtmäßigkeit des Warenzeichens von 2009 anzuzweifeln, weil das Produkt explizit als Bong bezeichnet werde. Und wenn ein Produkt Bundesgesetze verletzt, kann es nicht patentiert oder als Warenzeichen geschützt werden.

Roor müsste Malsbury zufolge beweisen, dass es nie auf den Marihuana-Markt abzielte, und das könnte schwierig werden. Schließlich gewannen seine Glaspfeifen zahlreiche Auszeichnungen beim jährlichen Cannabis Cup des US-Szenemagazins „High Times“. Daher, so vermutet Malsbury, seien viele Klagen außergerichtlich beigelegt worden und keine einzige vor Gericht gegangen: „Kaum jemand ist willens, vor Gericht unter Eid auszusagen, dass er etwas Kriminelles tut.“

Jamie Sasson, dessen Kanzlei Roor und Sream bei ihren Klagen in Florida vertritt, dementiert dies und betont, das Unternehmen sei sehr wohl bereit, vor Gericht zu gehen. Nach US-Markenrecht können durch Plagiate geschädigte Unternehmen bis zu 150.000 Dollar (knapp 140.000 Euro) pro Verfahren fordern. Von Sream verklagte Händler gaben auf Nachfrage an, für einen außergerichtlichen Vergleich seien 12.000 bis 16.000 Dollar gefordert worden. Dies will Sasson nicht bestätigen. Er betont jedoch, eine Geldstrafe von rund 12.000 Dollar sei „eine gute Hausnummer: Es tut weh aber damit muss niemand sein Geschäft aufgeben“.


Legalisierte Erpressung der Tabakläden-Inhaber

Ein Bong-Plagiat ist online bereits für rund 15 Dollar zu haben, Sasson zeigt eine gefälschte Roor, die für 90 Dollar über den Ladentisch ging. Für ein echtes Roor-Produkt dieses Modells in dieser Größe wären dagegen 400 Dollar fällig. Im Vergleich wirkte das Glas der Plagiate, die laut Sasson vermutlich aus China kommen, dünner und fragiler als das echter Roor-Geräte. Er betont, die Plagiate schädigten den Ruf der echten Glashandwerker.

Der Tabakhändler Jay Work bezeichnet die Klagen als legalisierte Erpressung der Tabakläden-Inhaber. Schließlich agiere seine Zunft in einer Grauzone, in der man „niemand verärgern will“. Unwissentlich habe er Roor-Kopien im Wert von 1200 Dollar verkauft, die er bei einer Messe von einem Händler erworben habe. Als Reaktion auf die Klage habe er zunächst seinen Gewinn von 600 Dollar angeboten, dann die gesamten 1200 Dollar. Doch Sassons Kanzlei verlangte Work zufolge 14.000 Dollar und danach 12.000 Dollar, wenn er für weitere 2000 Dollar Roor-Pfeifen kaufe. Ende Dezember ließ Roor diese Klage unerwartet und ohne Erklärung fallen. Work glaubt, Farraj stelle seine Verluste übertrieben hoch dar. „Hier geht es darum, die Anwaltshonorare einzutreiben.“

Steve Bloom ist Redakteur der Zeitschrift „Freedom Leaf“ und Verantwortlicher der Website „celebstoner.com“ und erklärt, Roor sei bei ernsthaften Marihuana-Rauchern nach wie vor ein Statussymbol, doch habe das Unternehmen seine Dominanz zugunsten anderer Premium-Bong-Hersteller verloren. „Roor musste man haben, wenn man Geld ausgeben wollte – das machte Eindruck.“

Und sind sie es wert? Bloom vergleicht Bongs mit Stereoanlagen – manche spürten den Unterschied zwischen Billigware und teuren Geräten beim Sound oder beim Rauchen, andere nicht. Tabakhändler Work findet hingegen: „Man kann eine Wasserpfeife nicht von der anderen unterscheiden“, Roors Handwerkskunst könne mit seinem Ruf nicht mithalten. Zum Beweis zeigt er Verarbeitungsfehler an drei echten Roors. Die teuren Originale werde er nicht los: Für den Verkauf einer Lieferung mit 100 Roor-Wasserpfeifen habe er sechs Jahre gebraucht.

Der Anwalt Ken Minerley vertritt sechs von Roor verklagte Tabak- und Eckläden in Südflorida. Manche seiner Klienten hätten ein einziges Roor-Plagiat an einen verdeckt arbeitenden Vertreter des Unternehmens verkauft, so Minerley. Eine Unterlassungsanordnung und vielleicht eine 1000-Dollar-Forderung wären seiner Meinung nach ausreichend, um Fälschungen aus den Regalen zu halten: „Aber anscheinend haben sie die Entscheidung getroffen, dass es lukrativer ist, diese Leute zu verklagen, als ihre Produkte zu verkaufen.“

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