Schienenkartell Thyssen-Krupp weiß nichts von Bahn-Forderungen

Angeblich habe die Bahn weitere Schadenersatzforderungen an Thyssen-Krupp herangetragen. Die Bahn schwieg dazu – nun hat sich Thyssen-Krupp zu Wort gemeldet: Dem Konzern lägen keine Schadensersatzforderungen vor.

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Eine Absperrung leuchtet vor der Unternehmenszentrale des Stahlkonzerns ThyssenKrupp Rot. Dem Industriekonzern liegen angeblich keine weiteren Schadensersatzforderungen vor. Quelle: dpa

Düsseldorf Dem Thyssen-Krupp-Konzern liegen keine weiteren Schadenersatzforderungen von der Deutschen Bahn wegen seiner Beteiligung am Schienenkartell vor. Das Stahlunternehmen verwies am Freitag auf die Einigung vom November vergangenen Jahres. „Darüber hinausgehende Ansprüche hat die Deutsche Bahn gegenüber Thyssen-Krupp nicht geltend gemacht“, teilte der Konzern mit. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor berichtet, die Bahn fordere zusätzlichen Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe. Die Bahn lehnte einen Kommentar dazu ab.

„Bei der Einigung im November ging es nur um die direkten Lieferungen von Thyssen-Krupp an die Bahn. Zusätzlicher Schaden ist der Bahn aber bei indirekten Schienenlieferungen über Drittfirmen entstanden, woraus die Bahn weitere Ansprüche in voraussichtlich zweistelliger Millionenhöhe ableitet“, zitierte die Zeitung eine Person aus dem Umfeld der Bahn. Thyssen-Krupp sei darüber informiert worden, dass sich die Bahn weitere Ansprüche vorbehalte.

Dies tun auch eine Reihe kommunaler Bahnbetriebe, ohne dass sie bislang die Schadenshöhe konkret beziffert haben. Die verbotenen Preisabsprachen der Schienenhersteller betrafen sowohl Lieferungen an die Bahn als auch an private Firmen. Das Bundeskartellamt hatte daher zwei Bußgelder gegen ThyssenKrupp von insgesamt 191 Millionen Euro verhängt. Die Schadenersatzzahlungen an die Bahn im November waren Insidern zufolge auf rund 150 Millionen Euro beziffert worden. Der Stahlkonzern hat im Zusammenhang mit dem Schienenkartell eigenen Angaben zufolge bereits weitere Rückstellungen gebildet

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