Schlecker Strafprozess endet, millionenschwere Zivilverfahren beginnen

Am Montag wird das Urteil im Schlecker-Strafprozess erwartet. Bereits im Dezember steht das nächste Gerichtsverfahren gegen die Drogistenfamilie an. Es geht um Forderungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro.

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Anton Schlecker mit seinen Kindern Meike und Lars Quelle: dpa

Nach dem Urteil im Schlecker-Strafprozess, das für Montag erwartet wird, kommen auf die Drogistenfamilie zwei weitere Gerichtsverfahren zu. Insgesamt geht es dabei um Forderungen in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro gegen die Familie, berichtet die WirtschaftsWoche.

Bereits am 12. Dezember startet am Landesgericht im österreichischen Linz ein Zivilprozess gegen die Ehefrau und Kinder von Drogeriemarkt-Gründer Anton Schlecker. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin dem Magazin.

Der österreichische Insolvenzverwalter der Schlecker-Nachfolgefirma dayli fordert von den Beklagten 20 Millionen Euro Schadenersatz, da zwischen 2008 und 2011 Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen sein sollen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen. Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen dagegen für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an.

Stationen der Schlecker-Insolvenz

Ein weiteres Zivilverfahren ist vor dem Landgericht im sächsischen Zwickau anhängig. Hier fordert der Insolvenzverwalter des früheren Schlecker-Personaldienstleisters Meniar 1,37 Millionen Euro von dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens sowie von Lars, Meike und Christa Schlecker. Das bestätigte Gerichtspräsident Dirk Kirst dem Magazin. Ein erster Gütetermin habe bereits stattgefunden, momentan würden Schriftsätze ausgetauscht, so Kirst. In dem komplexen Verfahren  gehe es im Kern um die Frage, ob die Familie dafür haften muss, dass ein Darlehen unter Verletzung der Vorschriften zur Stammkapitalerhaltung an Schlecker ausgezahlt wurde, sagt der Jurist Lars Eichert, Prozessbevollmächtigter des Meniar-Insolvenzverwalters. Der Anwalt der Familie hält die Klage dagegen für „unbegründet“.

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