Nach dem Urteil im Schlecker-Strafprozess, das für Montag erwartet wird, kommen auf die Drogistenfamilie zwei weitere Gerichtsverfahren zu. Insgesamt geht es dabei um Forderungen in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro gegen die Familie, berichtet die WirtschaftsWoche.
Bereits am 12. Dezember startet am Landesgericht im österreichischen Linz ein Zivilprozess gegen die Ehefrau und Kinder von Drogeriemarkt-Gründer Anton Schlecker. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin dem Magazin.
Der österreichische Insolvenzverwalter der Schlecker-Nachfolgefirma dayli fordert von den Beklagten 20 Millionen Euro Schadenersatz, da zwischen 2008 und 2011 Gelder von der Schlecker-Tochter in Österreich nach Deutschland geflossen sein sollen, die über den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn hinausgingen. Die Beklagten hätten dies genehmigt. Ein Anwalt der Schlecker-Familie hält die Zahlungen dagegen für zulässig und sieht den Vorgang als verjährt an.
Stationen der Schlecker-Insolvenz
Schlecker meldet Insolvenz an.
Das Verfahren wird eröffnet. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hofft noch auf die Rettung von Teilen der Drogeriekette.
Es wird bekannt, dass Anton Schlecker sein Privathaus im Wert von zwei Millionen Euro vor der Insolvenz an seine Frau übertragen hat. Ein zweites Grundstück soll sein Sohn bekommen haben.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott gegen Anton Schlecker ein.
Die Schlecker-Gläubiger fordern mehr als eine Milliarde Euro.
Der österreichische Investor Rudolf Haberleitner will 2013 bis zu 600 ehemalige Schlecker-Filialen mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wiederbeleben.
Gut ein Jahr nach der Pleite zahlt die Familie Schlecker dem Insolvenzverwalter 10,1 Millionen Euro. Hintergrund ist der Streit um übertragenes Vermögen aus dem Unternehmen.
Haberleitner will einstige Schlecker-Filialen unter dem Namen Dayli wiederbeleben und Testläden in Deutschland eröffnen.
Noch vor dem geplanten Deutschland-Start ist der Schlecker-Nachfolger Dayli pleite.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts.
Der Insolvenzverwalter reicht Klage gegen ehemalige Schlecker-Lieferanten ein. Sie sollen Schlecker wegen illegaler Preisabsprachen um viel Geld gebracht haben. Geiwitz will Schadenersatz in Millionenhöhe.
Es wird bekannt, dass das Landgericht die Anklage zulassen will. Der Schlecker-Prozess soll im März 2017 beginnen.
Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart beginnt.
Staatsanwalt Thomas Böttger fordert für Anton Schlecker drei Jahre Haft. Lars Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwälte zwei Jahre und zehn Monate in Haft, Meike zwei Jahre und acht Monate. Die Verteidigung hält die Forderungen für „überzogen“, nennt aber selbst kein empfohlenes Strafmaß.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist am Ende doch eine Überraschung: Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte den 73-Jährigen wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro. Schleckers Kinder Lars (46) und Meike (44) wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehunsgsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.
Ein weiteres Zivilverfahren ist vor dem Landgericht im sächsischen Zwickau anhängig. Hier fordert der Insolvenzverwalter des früheren Schlecker-Personaldienstleisters Meniar 1,37 Millionen Euro von dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens sowie von Lars, Meike und Christa Schlecker. Das bestätigte Gerichtspräsident Dirk Kirst dem Magazin. Ein erster Gütetermin habe bereits stattgefunden, momentan würden Schriftsätze ausgetauscht, so Kirst. In dem komplexen Verfahren gehe es im Kern um die Frage, ob die Familie dafür haften muss, dass ein Darlehen unter Verletzung der Vorschriften zur Stammkapitalerhaltung an Schlecker ausgezahlt wurde, sagt der Jurist Lars Eichert, Prozessbevollmächtigter des Meniar-Insolvenzverwalters. Der Anwalt der Familie hält die Klage dagegen für „unbegründet“.
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