Schokoladenhasen BGH-Urteil: Farbton des Lindt-Goldhasen genießt Markenschutz

Die goldene Farbe hat sich laut BGH als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Quelle: dpa

Der Schweizer Hersteller konnte nachweisen, dass eine Mehrheit der potenziellen Käufer die goldene Farbe des Schoko-Hasen mit Lindt verbindet. Eine zentrale Frage ist aber noch ungeklärt.

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Der goldene Farbton des bekannten Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Eine solche Marke muss nicht beim Amt eingetragen werden, sondern ist durch ihre langjährige intensive Benutzung geschützt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist. (Az. I ZR 139/20)

Allerdings ist damit noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent, die schwäbische Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Heilemann aus Woringen im Allgäu gehört inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe.

Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht.

Schon jetzt hat die BGH-Entscheidung deutliche Signalwirkung: „Hersteller von Schokoladenhasen werden jetzt sehr vorsichtig sein müssen, wenn sie die Farbe Gold bei Schokoladenhasen verwenden wollen. Denn diese ist nun als Marke für Schokoladenhasen geschützt“, erklärt Nikolas Gregor, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland.

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