Simba Toys Der Streit um den Zauberwürfel

Der Markenstreit um den „Rubik's Cube“ zwischen dem deutschen Spielzeughersteller Simba Toys und dem britischen Unternehmen Seven Towns beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Ein Gutachten lässt die Deutschen hoffen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Spielzeughersteller Simba Toys aus dem bayerischen Fürth will den Eintrag des sogenannten Zauberwürfels beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen. Quelle: dpa

Luxemburg Im Markenstreit um den Zauberwürfel „Rubik's Cube“ kann der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys auf einen juristischen Erfolg hoffen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprach sich am Mittwoch in einem Gutachten dafür aus, den 1999 eingetragenen Markenschutz für die Form des Würfels für nichtig zu erklären.

Die einfache Form des Würfels mit seiner Gitterstruktur lässt sich demnach nach europäischem Recht nicht als Marke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ schützen. Ein solches Vorgehen würde die Entwicklung von anderen Produkten in nicht angemessener Weise erschweren, machte der Gutachter deutlich.

Der Fürther Spielzeughersteller Simba Toys geht seit 2006 gegen den Markenschutz für den von Ernö Rubik erfundenen Zauberwürfel vor. Gegner in dem Streit ist das britische Unternehmen Seven Towns. Es verwaltet die Rechte des geistigen Eigentums an dem dreidimensionalen Geduldsspiel mit jeweils neun quadratischen Steinen pro Fläche.

Das Urteil in dem EuGH-Verfahren wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Einschätzung des Generalanwalts zum Fall ist nicht bindend, meistens folgen die EuGH-Richter aber der Stellungnahme.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%