Simba und Rubik Gericht löst den Zauberwürfel-Streit

Der Zauberwürfel gehört zu den kultigsten Spielzeugen der Welt und ist als Marke geschützt. Ein deutscher Spielehersteller kämpft seit Jahren vergebens dagegen an. Nun gibt es eine Kehrtwende.

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Der Europäische Gerichtshof hob Entscheidungen des EU-Markenamts und des erstinstanzlichen EU-Gerichts auf: Die technische Funktionen des Zauberwürfels können nicht durch eine Marke geschützt werden. Quelle: Reuters

Düsseldorf 26 Steine in 43 Trillionen unterschiedlichen Ausgangsituationen und den Farben rot, gelb, orange, grün, blau und weiß: Der von Ernö Rubik erfundene Zauberwürfel hat ganze Generationen an den Rande des Wahnsinn getrieben. Seit 1980 ist der bunte Zauberwürfel Teil der Spielewelt. Doch seit 2006 ist das kultige Drehpuzzle auch Teil eines Markenstreits. Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat es Rubiks Erfindung geschafft. Dort konnte ein deutsches Unternehmen jetzt den entscheidenden Erfolg feiern.

In den 1980er Jahren war der Zauberwürfel das, was heute das Smartphone ist: Man konnte einfach nicht seine Finger von diesem magischem Mysterium lassen. Überall – auch heimlich während des Unterrichts – wurde an den Steinen gedreht, damit die sechs Flächen endlich jeweils in einer Farbe glänzen. Die Anleitung zur Lösung kursierte als Kopie, die ganz Verzweifelten bauten den Würfel sogar auseinander und setzten ihn in der Lösungsvariante wieder zusammen. Nur die wenigsten schaffen es, den Zauberwürfel ohne Anleitung zu lösen. Und auch die Gerichte brauchten mehr als einen Anlauf, um über die Klage des Spieleherstellers Simba Toys zu entscheiden.

Schon 1999 hatte das Fürther Unternehmen Einwände gegen den bestehenden Markenschutz des „Rubik's Cube“ erhoben. Simba Toys wollte Rechtssicherheit beim Vertrieb seines eigenen Zauberwürfels haben. Dabei argumentierte das Unternehmen, dass beim Schutz der Marke die Drehbarkeit des Würfels nicht berücksichtigt worden sei. Die könne man zwar patentieren, aber nicht als Marke schützen lassen. Doch das Unternehmen scheiterte – erst beim EU-Markenamt und dann beim erstinstanzlichen EU-Gericht.

Am Donnerstag hob der EuGH die beiden Entscheidungen auf. Technische Funktionen können nicht durch eine Marke geschützt werden, entschied der EuGH in seinem Urteil. Zur Begründung hieß es, die anzuwendende EU-Verordnung solle verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht „ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware“ eingeräumt wird. Bei der Prüfung des Markenschutzes für den Würfel habe der Gerichtshof deshalb die technische Funktion des dreidimensionalen Puzzles und die äußerlich nicht sichtbare Drehbarkeit seiner Einzelteile berücksichtigen müssen.

Bei Simba Toys sorgt das für Erleichterung: „Das ist zu 100 Prozent in unserem Sinn“, sagte Manfred Duschl der Deutschen Presse-Agentur. Der Mitgeschäftsführer zeigte sich über den Erfolg vor Gericht erfreut. „Das geht nun zurück zum europäischen Markenamt in Alicante. Und ich gehe davon aus, dass der Markenschutz für den magischen Würfel gelöscht wird“, sagte Duschl. Bis dahin kann es allerdings noch Monate dauern.

Doch zunächst hat Simba Toys mit dem aufwendigen Rechtsstreit sein Ziel erreicht: Der fränkische Spielzeughersteller hatte verhindern wollen, dass der Fall des magischen Würfels Schule macht und clevere Firmen für weitere Produkte nach dem Auslaufen des Patentschutzes auf den Markenschutz setzen. Ein Konzern mit rund 20 Spielwarenmarken könne eine solche Sortimentsbeschränkung nicht einfach hinnehmen, erklärte Duschl.

Denn auch wenn der Boom des magischen Würfels längst vorbei ist: Für den familiengeführten Konzern ist der Würfel kein ganz unbedeutender Sortiments-Baustein. Jedes Jahr verkauft der Spielwarenproduzent noch immer mehrere Tausend des zwei bis vier Euro teuren Zauberwürfels. „Dies ist eine Größenordnung, die es sinnvoll macht, ein solches Produkt ins Sortiment zu nehmen“, betonte Duschl. Dass der in die deutschen Spielwaren gelangte Zauberwürfel noch immer Kunden findet, zeigt die Faszination an ihm.

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