Dienstleistungsunternehmen, die diese Überweisungen vom Kunden an die Händler ausführten, sollten künftig nur noch die dafür unbedingt erforderlichen Daten erhalten, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Onlinehandel: So kauft der Durchschnittsdeutsche ein
Die Marketing-Plattform intelliAd hat vom 1. Januar bis zum 31. April 2016 rund 1,6 Millionen Onlinekäufe in verschiedenen Branchen untersucht und von den Ergebnissen ausgehend das durchschnittliche Onlinekauf-Verhalten in Deutschland ermittelt.
Quelle: Customer Journey Analyse, intelliAd
Der durchschnittliche Online-Käufer in Deutschland braucht ganze 91 Stunden, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Vom ersten Kontakt mit einem gewünschten Artikel bis zum vollen Warenkorb vergehen also knapp vier Tage.
Die Conversion-Rate beschreibt das Verhältnis zwischen Besuchern einer Webseite und getätigten Transaktionen. In deutschen Onlineshops liegt sie bei durchschnittlich 3,2 Prozent.
Wenn Käufer sich dann erst einmal für einen oder mehreren Artikel entschieden haben, geben sie im Schnitt 72 Euro aus.
Bis sich Nutzer für den Kauf einer Ware entscheiden, tätigen sie rund 3,6 Klicks im Online-Shop.
Bislang bekämen die Dienstleister, sobald der Kunde die Sofortüberweisung mit Geheim- und Transaktionsnummer (PIN/TAN) freigegeben habe, einen umfassenden Einblick in die Bankdaten des Kunden, etwa den Kontostand und das Dispolimit, erläuterte Kemmer. Ein EU-weit gültiger Technikstandard, den die Europäische Bankenaufsicht (EBA) auf Grundlage einer EU-Richtlinie vorgeschlagen habe, würde diesen Zugang auf die notwendigen Überweisungsdaten beschränken.
Der Bankenverband unterstütze diesen Standard mit einer EU-weit einheitlichen Schnittstelle bei den Banken. So bekämen auch kleine Finanzdienstleister, sogenannte Fintechs, die Möglichkeit, sich am Zahlungsverkehr zu beteiligen, sagte Kemmer. Im EU-Parlament gebe es aber auch „starke Verfechter“ des Verfahrens, das „einen Zugriff auf alle Bankdaten erlaubt, die der Kunde im Online-Banking hat“. Bis zu diesem Dienstag (23. Mai) werde die Stellungnahme der EU-Kommission zum Vorschlag der Bankenaufsicht erwartet. Letztlich müssten EU-Kommission und EU-Parlament dem Entwurf zustimmen.