Streit um Babynahrung Milupa siegt vor Gericht gegen Hipp

Der BGH hat sein Urteil zu Angaben auf Babynahrung gefällt: Hipp darf die Begriffe "Praebiotik" und "Probiotik" nicht auf seine Produkte schreiben, wenn damit ein Nutzen für den Darm beworben wird. Geklagt hatte Konkurrent Milupa.

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Eine Packung Hipp-Anfangsmilch liegt auf einer Packung Hipp-Folgemilch. Milupa und andere Hersteller von Babynahrung können die Begriffe

Der Babynahrungshersteller Milupa hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen seinen Konkurrenten Hipp einen Sieg errungen. „Praebiotik“ und „Probiotik“ dürfen nach einem Urteil vom Mittwoch zumindest dann nicht auf Produkten stehen, wenn damit zugleich auf den Nutzen für den Darm hingewiesen wird.

Die Firma Hipp geht nach dem Urteil davon aus, dass sie die beiden Begriffe alleine sehr wohl noch verwenden darf. Kläger Milupa sieht das ganz anders. „Hier wurde in einer Art Werbung betrieben, die rechtlich nicht zulässig ist“, sagte ein Milupa-Sprecher. Beide Seiten warten nun gespannt auf die Urteilsbegründung, die noch aussteht.

Milupa oder andere Hersteller von Babynahrung dürfen „Praebiotik + Probiotik“ für ihre Produkte nicht selbst benutzen. Hipp hat die Begriffe seit 1999 als Marke geschützt. Bis vor zwei Jahren hatte Hipp folgende Formulierung auf dem Milchpulver: „Praebiotik® + Probiotik® Mit natürlichen Milchsäurekulturen Praebiotik® zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“. In der Form ist es nun höchstrichterlich verboten.

Milupa hatte geklagt, weil das Unternehmen in den Angaben einen Verstoß gegen europäisches Recht sah. Anwältin Brunhilde Ackermann bemängelte, den Verbrauchern werde durch die Begriff "Praebiotik + Probiotik" vermittelt, dass die Hipp-Kindernahrung besonders gut für die Gesundheit der Kinder sei. Nach der EU-Health-Claim-Verordnung müssen solche gesundheitsbezogenen Angaben jedoch belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden, bevor sie auf Lebensmittelverpackungen verwendet werden dürfen.

Die Hipp-Anwältin Cornelie von Gierke argumentierte hingegen, das Unternehmen benötige diese Zulassung nicht, da es sich um "rein beschreibende Angaben" handle, mit denen Kunden keine derartige Wirkung verbänden.

Mit dem Begriff "Probiotika" beschreibt man Mikroorganismen (etwa Milchsäure- und Bifidobakterien), die mit der Nahrungsaufnahme in den menschlichen Darm gelangen und sich dort ansiedeln. Unter "Präbiotika" versteht man langkettige Kohlenhydrate, sogenannte Oligosaccharide (geläufig sind etwa Inulin und Oligofruktose), die von unserem Verdauungssystem nicht aufgeschlossen werden können - sie dienen den Milchsäure- und Bifidobakterien im Darm als Nahrung. Pro- und Präbiotika werden positive gesundheitliche Wirkungen zugeschrieben, wie etwa Krebsvorbeugung, Stärkung des Immunsystems oder Senkung des Cholesterinspiegels. Diese möglichen Effekte sind allerdings wissenschaftlich nicht gesichert.

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