Ministererlaubnis
Formell muss nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mindestens einer der Beteiligten eines Fusionsprojekts nach dessen Untersagung durch das Bundeskartellamt die Ministererlaubnis beantragen. Er kann dies innerhalb von einem Monat nach der Zustellung des Verbots der Wettbewerbswächter tun. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags soll der Minister entscheiden. Wird eine Erlaubnis erteilt, kann sie mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein. Die Entscheidung ist aber gerichtlich anfechtbar.
Voraussetzung für einen solchen Antrag ist ein öffentliches Interesse an dem Zusammenschluss. Nach dem GWB muss die Fusion gesamtwirtschaftliche Vorteile bieten und/oder durch ein "überragendes Interesse" der Allgemeinheit gekennzeichnet sein. Diese übergeordneten Vorteile müssen die Nachteile für den Wettbewerb aufwiegen, wegen derer das Bundeskartellamt sein Veto einlegte. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Auslandsmärkten soll berücksichtigt werden.
An dem Verfahren für eine Ministererlaubnis werden auch Personen und Gruppen beteiligt, deren Interessen durch die Fusion erheblich berührt werden. Dazu gehören etwa Arbeitnehmer, Verbände, aber auch Konkurrenten. Vor einer Entscheidung über eine Ministererlaubnis muss die Monopolkommission - ein Expertengremium, das die Bundesregierung bei Wettbewerbsfragen berät - eine Stellungnahme abgeben. Deren Einschätzung ist allerdings nicht bindend. Den Beteiligten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem muss es eine öffentliche mündliche Anhörung geben.
Seit Schaffung des Instruments und damit seit 1974 wurde in 21 Fällen eine Ministererlaubnis beantragt. Die Erfolgsbilanz ist gemischt. Wiederholt wurde eine Erlaubnisantrag im Verlauf des Verfahrens wieder zurückgezogen. Zuletzt war ein Zusammenschluss im Krankenhausbereich - Uniklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast - im Jahr 2008 vom Minister genehmigt worden. Der bislang letzte spektakuläre Fusionsfall, bei dem eine Ministererlaubnis den Weg - wenn auch mit Auflagen - freimachte, war der der Energiefirmen E.ON und Ruhrgas im Jahr 2002. Dagegen wurde 2003 ein Antrag für ein Zusammengehen der Verlage Holzbrinck/Berliner Verlag zurückgezogen, nachdem die Monopolkommission im Zuge des Verfahrens empfohlen hatte, die Ministererlaubnis zu versagen.
Rewe-Chef Alain Caparros hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der umstrittenen Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka ein „abgekartetes Spiel“ vorgeworfen. Sein Konzern habe als Erster ein verbindliches Angebot für die Tengelmann-Filialen abgegeben. Da er den konkreten Preis der Konkurrenz nicht kannte, habe er seinem Angebot sogar einen Vermerk hinzugefügt, dass Rewe auf jeden Fall den gleichen Preis zahlen würde wie andere Bieter, sagte Caparros dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Sein Konzern habe alles versucht, um einen Termin bei Gabriel zu bekommen. Rewe habe aber die Auskunft bekommen, dass niemand während des Verfahrens mit ihm sprechen könne - zu seinem Schutz. Gabriel habe jedoch die Konkurrenz eingeladen. „Das war offenbar von Anfang an ein abgekartetes Spiel“, kritisierte Caparros. Er sprach außerdem von einem „Armutszeugnis“.
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Samstag: „Das Ministererlaubnisverfahren auf Antrag von Kaiser's Tengelmann und Edeka ist rechtmäßig durchgeführt worden. Die Gespräche mit den Antragstellern waren zur Entscheidungsfindung üblich, notwendig und zulässig.“ Die Sprecherin wollte darüber hinaus zu „Äußerungen von anderen interessierten Unternehmen“ keine Stellung nehmen.
Die größten Lebensmittelhändler Deutschlands
Bartells-Langness
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,09 Milliarden Euro (Schätzung)
Globus
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,23 Milliarden Euro
Rossmann
Umsatz mit Lebensmitteln in Deutschland: 5,18 Milliarden Euro
dm
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 6,33 Milliarden Euro
Lekkerland
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 8,98 Milliarden Euro
Metro (Real, Cash & Carry)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 10,27 Milliarden Euro (Schätzung)
Aldi (Nord und Süd)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 22,79 Milliarden Euro (Schätzung)
Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,05 Milliarden Euro (Schätzung)
Rewe-Gruppe
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,57 Milliarden Euro (Schätzung)
Edeka (inkl. Netto)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 48,27 Milliarden Euro
Quelle: TradeDimensions / Statista
Gabriel hatte im März mit einer Ministererlaubnis ein Verbot des Zusammenschlusses von Kaiser's Tengelmann durch Deutschlands größten Lebensmittelhändler Edeka durch das Bundeskartellamt ausgehebelt. Rewe-Chef Caparros sagte dem „Spiegel“, Gabriel habe erkannt, dass er mit einer Ministererlaubnis einen „Coup“ landen könne: „Er rettet auf einen Schlag 16 000 Arbeitsplätze und stellt sich auch noch mit den Gewerkschaften gut. Das war ein simpler politischer Schachzug - der leider im Desaster endete.“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung des Ministers kurz darauf als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können. Edeka und Wirtschaftsminister Gabriel gehen juristisch gegen die Entscheidung vor.
Aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Grünen-Anfrage war hervorgegangen, dass Gabriel bereits zwei Wochen vor Anmeldung des Fusionsvorhabens mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Geschäftsführer Karl-Erivan Haub über den Plan gesprochen hat.
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts will im Hauptsacheverfahren am 16. November über die von den Konkurrenten Rewe sowie Markant und Norma eingelegte Beschwerde gegen die Ministererlaubnis verhandeln. Die Grünen hatten Gabriel wiederholt vorgeworfen, er habe von Beginn an die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann genehmigen wollen. Daher habe er Alternativangebote, etwa von Rewe, nicht berücksichtigt.