Stuttgart 21 Neuer Rückschlag für die Bahnhofsgegner

Die Gegner des Bauprojekts „Stuttgart 21“ hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt, weil sie die finanzielle Beteiligung der Stadt für gesetzeswidrig halten. Das Gericht hat ihre Klage jetzt abgelehnt.

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Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das umstrittene Bahnprojekt sind vor Gericht erneut gescheitert. Quelle: dpa

Stuttgart Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die finanzielle Beteiligung der Stadt Stuttgart an der umstrittenen Tieferlegung des Hauptbahnhofs, dem Projekt „Stuttgart 21“, für rechtens erklärt und wies eine entsprechende Klage ab. Laut Urteil ist die Beteiligung der Stadt keine unzulässige Mitfinanzierung fremder öffentlicher Aufgaben. Zur Begründung hieß es, der Bau von Bahnhöfen sei seit der Privatisierung der Eisenbahnen des Bundes nicht mehr Verwaltungsaufgabe des Bundes, sondern Angelegenheit von „Wirtschaftsunternehmen“. Der Bund nehme die ihm verbleibende Verantwortung nur „durch Maßnahmen der Finanzierung, der Steuerung und Beaufsichtigung dieser Unternehmen wahr“ (Az.: BVerwG 10 C 7.15). Die Beteiligung des Landes und der beklagten Stadt an der Finanzierung von S21 sei deshalb keine unzulässige Mitfinanzierung fremder öffentlicher Aufgaben.

Damit scheiterte die Klage von S21-Gegnern, welche die Stadt über ein ihnen verwehrtes Bürgerbegehren zum Ausstieg aus dem Bahnprojekt zwingen wollten. Die Kläger sind der Ansicht, „Stuttgart 21“ sei kein städtebauliches Projekt. Die Stadt finanziere daher gesetzeswidrig eine fremde Aufgabe mit. In den Vorinstanzen war die Klage bereits gescheitert.

Die Stadt begründete ihre finanzielle Beteiligung dagegen mit ihrer Zuständigkeit für die städtebauliche Entwicklung auf hundert Hektar bisheriger Bahnfläche, die mit der Umsetzung des Projekts frei würden.

Das Urteil ist ein Rückschlag für die Stuttgart-21-Gegner, die auch seit Baubeginn ihren Widerstand noch nicht aufgegeben wollen. In dieser Woche präsentierten sie Berechnungen, dass ein Ausstieg aus dem Bau immer noch günstiger sei, als die Fertigstellung.

Die Gegner sehen sich durch die jüngste Kostenexplosion beflügelt. Der Kostenrahmen von 6,5 Milliarden Euro wird ausgeschöpft, der Risikopuffer von einer halben Milliarde Euro verbraucht – und das fünf Jahre vor der geplanten Inbetriebnahme. Auch an diesem Datum hält die Bahn nur noch eingeschränkt fest, wie bereits vergangenen Mittwoch nach der Strategiesitzung der Bahn-Kontrolleure bekannt wurde.

Ins Zentrum der Kritik kommt dabei immer mehr Vizebahnchef Volker Kefer, der für Stuttgart 21 verantwortlich ist. Im April noch versicherte Kefer auf intensive Nachfrage, in Stuttgart sei alles im grünen Bereich. Nun muss er kleinlaut einräumen, dass der Finanzierungsrahmen ausgereizt ist. Die jetzt vorgelegte Kalkulation liegt nur noch 15 Millionen Euro unter der Schwelle, die als Grenze für einen Abbruch des Megaprojekts genannt wurden. Damals entschieden sich alle Beteiligten weiterzubauen.

Und das wird mit Sicherheit teurer als geplant. Eigentlich wollte auch die Landesregierung niemals etwas nachschießen. Ministerpräsident Winfrid Kretschmann sieht die Nachschusspflicht ausschließlich bei der Bahn. „Wir waren noch nie so ganz zufrieden mit der Informationspolitik“, sagte er zuletzt. Viele Grüne zählten zu erbitterten Gegnern des Bahnhofs. Aber für Kretschmann zählte der Volksentscheid im Jahr 2011, der für den Bau des Tiefbahnhofs ausging.

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