Süßwarenhersteller Ferrero darf kein Geheimnis um Pralinenzahl machen

Ferrero muss auf seinen Packungen kenntlich machen, wie viele Pralinen darin enthalten sind. Das geht aus einem Urteil hervor.

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Der italienische Süßwarenhersteller muss künftig die Anzahl der enthaltenen Pralinen auf seinen Packungen angeben. Quelle: dpa

Frankfurt Der Süßwarenhersteller Ferrero soll nach dem Willen der Justiz genauere Mengenangaben auf seine Pralinenpackungen schreiben. Im konkreten Fall ging es um eine Packung „Raffaello“, bei der von außen zwar einzelne Pralinen, aber nicht deren konkrete Zahl erkennbar war.

Eine Gewichtsangabe auf der Unterseite hielten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht für ausreichend und verlangten in dem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Angabe zur Zahl der enthaltenen Einzelpralinen.

Wichtig war in dem Zusammenhang, dass die süßen Kugeln jeweils einzeln verpackt sind. Laut der vom Gericht angewandten Lebensmittelinformationsverordnung der EU müssen in diesem Fall die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelverpackungen genannt werden.

Ferrero hatte die Plastikhüllen in der Vorinstanz als eine mit Bonbon-Einwickelpapier vergleichbare „Trennhilfe“ bezeichnet und vor negativen Folgen eines solchen Urteils gewarnt. „Die Umsetzung eines solchen Urteils ginge an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie“, hatte das Unternehmen in der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt argumentiert. Zum OLG-Urteil lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden. Geklagt hatte die hessische Verbraucherzentrale.

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