Supermarkt-Fusion Edeka und Verdi ohne Einigung

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte seine Sondererlaubnis für die Supermarkt-Fusion zwischen Edeka und Kaiser's an Bedingungen geknüpft. Bei der Umsetzung hakt es jedoch.

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Die Gewerkschaft Verdi und Edeka kommen nicht zu einer Einigung. Quelle: dpa

Düsseldorf Die Gewerkschaft Verdi und Edeka kommen bei der Umsetzung der Auflagen für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's nicht recht voran. Bei Gesprächen in Nordrhein-Westfalen habe es keine Einigung gegeben, sagte eine Verdi-Sprecherin am Donnerstag. Ohnehin droht der Zusammenschluss zu scheitern: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ministererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten vorerst gekippt.

Dennoch versuchen Verdi und Edeka die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gestellten Bedingungen zu erfüllen. „Wir haben uns in einigen Punkten aufeinander zubewegt, andere sind weiter strittig“, sagte die Verdi-Sprecherin. Die Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen sollen nun am 10. August fortgesetzt werden.

Nach dem Veto des Bundeskartellamts hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im März eine Sondererlaubnis für die Supermarkt-Fusion erteilt. Zur Bedingung machte er unter anderem, dass Edeka mit allen Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen. Edeka und die Arbeitnehmer müssen sich darauf verständigen, wie Gabriels Vorgaben umgesetzt werden sollen. Im Laufe des Donnerstags sollen nun weitere Gespräche in Berlin und Bayern geführt werden.

Verdi hatte Edeka in der Vergangenheit vorgeworfen, zentrale Auflagen der Ministererlaubnis zu missachten. Edeka hatte sich dazu nicht äußern wollen. Der Handelsriese hatte aber betont, er strebe eine „zügige Einigung mit den Gewerkschaften an, um die Kaiser's- und Tengelmann-Standorte möglichst bald in den Edeka-Verbund integrieren zu können“.

Die Sondererlaubnis droht indes vor Gericht zu scheitern. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Sondererlaubnis Gabriels in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und sie zunächst außer Kraft gesetzt. Das Gericht hatte seine Bedenken in einem weiteren Beschluss vom 20. Juli bekräftigt. Das endgültige Urteil steht aber noch aus. Gabriel habe „über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten (..) die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe“, hieß es in der Eilentscheidung. Der Minister hatte die Kritik entschieden zurückgewiesen und rechtliche Schritte angekündigt.

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