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Transfergesellschaften Keine Staatshilfe für Schlecker

Warum die Politik von der Einrichtung einer Transfergesellschaft für die 11.000 Schlecker-Mitarbeiter die Finger lassen sollte.

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Wo der Staat eingesprungen ist
Schlecker Quelle: dapd
Commerzbank Quelle: dpa
OpelBereits im Jahr 2008 hatte Opel, nach Absatzeinbruch und massiven Verlusten, als erster deutscher Autohersteller den Staat um Hilfe. Eine Bürgschaft von Bund und Ländern sollte das Unternehmen stützen. Doch diese Bürgschaft war ein großer Streitpunkt in der Politik. Schließlich preschte Thüringen als erstes Bundesland vor und beschloss einen Bürgschaftsanteil in Höhe von 24 Millionen Euro zu übernehmen. Im Sommer 2009 meldete die Opel-Tochter General Motors Insolvenz an und Opel erhielt eine erste Finanzspritze des Staates. Der neue Opel Chef Nick Reilly stellt im Januar 2010 einen Sanierungsplan vor: Der Staat sollte sich mit 1,5 Milliarden daran beteiligen. 8400 Stellen sollen in Europa fallen, 3900 davon in Europa. Im Herbst 2010 heißt es dann, das Unternehmen solle aus eigener Kraft gerettet werden, Staatshilfen werde es nicht geben. Quelle: REUTERS
Holzmann Quelle: REUTERS
Babcock Borsig Quelle: AP
Beiersdorf Quelle: dpa/dpaweb
Qimonda Quelle: dpa

Nur mal ein Gedankenexperiment: Was wäre, wenn es sich bei den 11.000 Schlecker-Mitarbeitern, denen nun eine Kündigung droht, um Männer handeln würde und nicht um Frauen? Wäre es vorstellbar, dass Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auch dann dafür werben würde, eine Transfergesellschaft zu subventionieren? Würde es sich auch dann für die Länder lohnen, mit 70 Millionen Euro für einen KfW-Kredit zu bürgen? Käme es für einen Politiker in Frage, für Hilfen zu werben, wenn die öffentlichen Sympathien nicht so eindeutig auf Seiten der vor allem weiblichen Belegschaft stünden? Wer den „Schlecker-Frauen“, die jahrelang in schlechtbezahlten Jobs schufteten, zur Seite springt, der kann sich des öffentlichen Beifalles sicher sein. Ob er den Frauen damit wirklich hilft, ist eine ganz andere Frage.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wirbt inzwischen dafür, eine Transfergesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiterinnen einzurichten. Man dürfe die Beschäftigten nicht fallen lassen, sagt sie. Das kommt immer an. Dabei geht es der Bundesregierung vor allem um eines: Wenn Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft wechseln, dann müssen sie zuvor einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Sie verzichten also auf Kündigungsschutzklagen. Für Investoren sollen die lukrativen Schlecker-Teile damit interessant bleiben, Klagewellen könnten da nur abschrecken.

Und noch ein zweiter Grund spricht aus politischer Sicht für solche Hilfen: Wer in eine Transfergesellschaft wechselt, der taucht erst einmal nicht in der Arbeitslosenstatistik auf.

Doch sollte der Staat tatsächlich im Notfall für 70 Millionen Euro einstehen? Sollte er für die Teilrettung eines Unternehmens bürgen, dessen Geschäftsmodell gescheitert ist und das Aufmerksamkeit nur durch seine desaströsen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen auf sich zog?

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