




Nur mal ein Gedankenexperiment: Was wäre, wenn es sich bei den 11.000 Schlecker-Mitarbeitern, denen nun eine Kündigung droht, um Männer handeln würde und nicht um Frauen? Wäre es vorstellbar, dass Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auch dann dafür werben würde, eine Transfergesellschaft zu subventionieren? Würde es sich auch dann für die Länder lohnen, mit 70 Millionen Euro für einen KfW-Kredit zu bürgen? Käme es für einen Politiker in Frage, für Hilfen zu werben, wenn die öffentlichen Sympathien nicht so eindeutig auf Seiten der vor allem weiblichen Belegschaft stünden? Wer den „Schlecker-Frauen“, die jahrelang in schlechtbezahlten Jobs schufteten, zur Seite springt, der kann sich des öffentlichen Beifalles sicher sein. Ob er den Frauen damit wirklich hilft, ist eine ganz andere Frage.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wirbt inzwischen dafür, eine Transfergesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiterinnen einzurichten. Man dürfe die Beschäftigten nicht fallen lassen, sagt sie. Das kommt immer an. Dabei geht es der Bundesregierung vor allem um eines: Wenn Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft wechseln, dann müssen sie zuvor einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Sie verzichten also auf Kündigungsschutzklagen. Für Investoren sollen die lukrativen Schlecker-Teile damit interessant bleiben, Klagewellen könnten da nur abschrecken.
Und noch ein zweiter Grund spricht aus politischer Sicht für solche Hilfen: Wer in eine Transfergesellschaft wechselt, der taucht erst einmal nicht in der Arbeitslosenstatistik auf.
Doch sollte der Staat tatsächlich im Notfall für 70 Millionen Euro einstehen? Sollte er für die Teilrettung eines Unternehmens bürgen, dessen Geschäftsmodell gescheitert ist und das Aufmerksamkeit nur durch seine desaströsen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen auf sich zog?