Uhrenkonzern Swatch darf sich im Streit um Ersatzteile vor einem Schweizer Gericht verteidigen

Swatch erringt im Streit um die Ersatzteil-Belieferung von Großhändlern einen Teilsieg – und darf sich vor einem heimischen Gericht verteidigen.

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Der Schweizer Uhrenkonzern kann einen Prozess vor einem Londoner Gericht abwenden. Quelle: Reuters

Zürich Der Schweizer Uhrenkonzern Swatch hat im Streit um die Belieferung eines britischen Großhändlers mit Ersatzteilen der Gruppe einen Teilsieg errungen. Das oberste Schweizer Gericht entschied am Dienstag, dass der Fall in der Schweiz verhandelt werden soll.

Swatch hatte die Belieferung von Großhändlern mit Ersatzteilen 2015 eingestellt. Darauf verlangte die Firma Cousins UK, die Ersatzteile an unabhängige Uhrmacher verkauft, die Wiederaufnahme der Lieferungen und drohte mit einer Klage vor dem Obergericht in London. Swatch leitete selbst ein Verfahren ein, um dies zu verhindern und den Fall stattdessen vor das Berner Handelsgericht zu bringen. Die Richter in der Schweizer Hauptstadt wollten darauf aber nicht eintreten. Darauf rief Swatch das Bundesgericht an. Das Bundesgericht wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung nun an das Handelsgericht zurück.

Die Schweizer Wettbewerbsbehörde Weko erwägt zudem eine Untersuchung über restriktive Lieferungen für Ersatzteile der Uhrenhersteller an unabhängige Uhrmacher, hat sich dazu aber noch nicht geäußert.

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