Umstrittene Supermarktfusion Edeka und Verdi einigen sich auf Tarifvertrag in NRW

Auch in NRW haben sich Verdi und Edeka auf einen Tarifvertrag geeinigt. Der ist Voraussetzung für die Ministererlaubnis zur Fusion mit Kaiser's Tengelmann. Und womöglich bald schon wieder Makulatur.

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Die Supermarktkette hat sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifvertrag geeinigt. Quelle: dpa

Düsseldorf Verdi und Edeka haben die Auflagen der juristisch umstrittenen Ministererlaubnis für die Fusion der Supermarktkette mit Kaiser's Tengelmann fast erfüllt. Beide Seiten einigten sich bei Tarifgesprächen in Nordrhein-Westfalen, wie die Gewerkschaft Verdi am Freitag mitteilte. Zuvor war dies bereits in Berlin und Brandenburg sowie Bayern gelungen. Die Übereinkünfte sehen unter anderem einen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen über fünf Jahre vor. Nun muss Verdi zufolge nur noch eine Einigung für rund 80 Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigte in Rheinland-Pfalz erzielt werden, Verhandlungen stehen in der kommenden Woche an.

Die Fusion der Supermarktketten steht aber auf der Kippe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka vorerst gekippt. Bleibt es dabei, ist auch die Einigung zwischen Verdi und Edeka Makulatur.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte mit einer Ministererlaubnis die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet. Damit hatte er ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Er hatte die Sondererlaubnis aber mit Auflagen verknüpft, die auf den Erhalt von Arbeitsplätzen abzielen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Sondererlaubnis dann in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und sie zunächst außer Kraft gesetzt. Sollte es statt der Fusion zur Zerschlagung von Kaiser's Tengelmann kommen, seien bis zu 8000 der 16.000 Arbeitsplätze in Gefahr, verteidigte Gabriel seine Entscheidung. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft rechtliche Schritte gegen die OLG-Entscheidung. Edeka geht vor dem Bundesgerichtshof dagegen vor.

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