Urteil im Patentstreit Wilkinson darf billige Gillette-Klingen nicht mehr verkaufen

Das Unternehmen Wilkinson produzierte für Handelsketten Rasierklingen, die auf einen Griff des Wettbewerbers Gillette passen. Das sei eine Patentverletzung, urteilte das Landgericht Düsseldorf und verbot den Vertrieb.

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Auf die Verbindung zwischen Handtteil und Klinge besitzt Gillette ein Patent. Quelle: dpa

Die Verkündung des Urteils dauerte kaum länger als eine gründliche Nassrasur. Die Folgen sind für den Rasierklingenproduzenten Wilkinson jedoch schmerzhafter als eine Rasierwunde. Dem Unternehmen wurde von der 4a-Patentkammer des Landgericht Düsseldorf untersagt, weiterhin "Rasierklingeneinheiten für Nassrasierer zu vertreiben, die auf den Nassrasierer 'Gillette Mach 3' von Gillette passen."

Der Hersteller Wilkinson wurde bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro dazu verurteilt, die Klingen nicht weiter in den Markt zu bringen. Die Drogeriemärkte dürfen noch vorhandene Klingen hingegen weiter verkaufen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Nach Zahlung einer Sicherungsleistung durch Gillette in Höhe von 930.000 Euro für Schäden, die bei Wilkinson durch die Verfügung entstehen können, kann Gillette nach dem Urteil von Wilkinson verlangen, sämtliche Klingen, die das Unternehmen noch besitzt, an einen Gerichtsvollzieher zu übergeben.

Damit endet vorläufig – es kann Berufung eingelegt werden – ein Streit zwischen den beiden beliebtesten Marken für Nassrasierer. Die Kunden, die bislang die preiswerteren Alternative für den Griff "Mach 3" kauften, müssen nun wieder auf das Originalprodukt zurückgreifen. Zumindest bis Februar 2018 – dann läuft das 1997 eingereichte Patent für den Mach 3-Rasierer aus.

Unter der Nummer EP 1 695 800 B1 habe Gillette, so das Gericht, eine "auswechselbare Rasierklingeneinheit mit einer Klingeneinheit und mit einer Einheitenverbindungsstruktur" geschaffen, deren Verbindung zwischen Handstück und Klingeneinheit so beschaffen sei, dass die das "Zusammenführen von Handstück und Klingeneinheit" verbessere.

Das Nachsehen hat damit vorläufig die Kundschaft. Bis zu 30 Prozent günstiger wurden die Nachahmerklingen in Supermärkten und Drogerieketten verkauft. Bei wöchentlichem Wechsel der Klinge entstehen Verbrauchern für die Rasur Kosten in Höhe von rund 85 Euro im Jahr. Wer Gillettes Originalklingen kauft, muss mit Stückpreisen ab etwa 1,60 Euro rechnen. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 1.000.000 Euro. Wilkinson, eine Tochter des Konzerns Edgewell, sitzt in Solingen und erwirtschaftete 2014 einen Umsatz von knapp 300 Millionen Euro.

Beide Anbieter sehen sich in Deutschland einem schrumpfenden Markt gegenüber – und das liegt nicht am modischen Trend zum Bart. Waren es 2013 noch 43,5 Prozent aller Männer, die angaben, sich nass zu rasieren, schrumpfte die Zahl kontinuierlich auf nur noch 40,4 Prozent im Jahr 2016, während der Anteil an Männern, die sich trocken rasieren, leicht anstieg.

Die Anbieter versuchen mit immer neuen Zusatzfunktionen, den Umsatz von Rasierklingen nach oben zu treiben. Gillettes Topmodell kostet so pro Stück rund 4,60. Galt vor Jahrzehnten die Doppelklinge als eine Besonderheit, ist das Wettrennen um die meisten Klingen pro Kopf derzeit bei fünf pro Einheit angekommen.

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