Urteil Lindt verliert Rechtsstreit um Schokohasen

Pech für Lindt: Der goldene Schokohase mit dem Glöckchen ist keine Marke. Der Süßigkeiten-Konzern verlor am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof den Dauerstreit mit dem Konkurrenten Riegelein.

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Lindt Goldhase Schokohase Quelle: dpa

Der golden verpackte Schokoladenhase mit rotem Halsband mag Kindern das Osterfest versüßen, eine Marke ist er aber nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag eine Klage des Schweizer Süßwarenherstellers Lindt & Sprüngli zurück, der sich das Produkt als europäische Marke schützen lassen wollte. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass der Schokoladenhase keine EU-weite Unterscheidungskraft habe - vergleichbaren Fabrikaten also zu ähnlich sei. Damit bestätigten sie eine vorherige Entscheidung des Gemeinschaftsmarkenamts der EU.

Lindt & Sprüngli hatte seinen Goldhasen mit dem typischen roten Band und Glöckchen im Jahr 2000 schon als Marke schützen lassen und mehrere erfolglose Gerichtsverfahren gegen den deutschen Konkurrenten Riegelein angestrengt. Seit 2004 bemühten sich die Schweizer auch um europäischen Markenschutz für das Schokoladentier. In Österreich hatte der Konzern vor einem Jahr mit einer ähnlichen Klage Erfolg. Das Handelsgericht Wien untersagte einer österreichischen Firma wegen Verwechslungsgefahr Produktion und Vertrieb eines Goldhasen.

Lindt & Sprüngli betrachtet den Goldhasen ebenso wie einen im vergangenen Jahr für das Weihnachtsgeschäft konzipierten Goldbären als einen ihrer Marketing-Ikonen.

Mit Material von dapd und Reuters

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