Urteil Lokführergewerkschaft GDL klagt gegen Teilzeit im eigenen Haus

Die GDL hat verhindern wollen, dass eine Mitarbeiterin ihre Arbeitszeit reduziert. Das Verfassungsgericht hat nun der Mitarbeiterin Recht zugesprochen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Gewerkschaft GDL organisiert deutschlandweit mehr als 80 Prozent der Lokführer und zahlreiche Zugbegleiter. Quelle: dpa

Um zu verhindern, dass eine eigene Mitarbeiterin in Teilzeit geht, ist die Lokführergewerkschaft GDL bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Dort unterlag sie, wie vorher schon vor den Arbeitsgerichten. Das geht aus einem Beschluss der Karlsruher Richter hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Demnach hatte die GDL die Ansicht vertreten, dass ihre grundgesetzlich geschützte Organisationsfreiheit als Gewerkschaft besonders berücksichtigt werden müsse. Die Gerichte hätten dies bei der Auslegung der Arbeitszeitregelungen übergangen. (Az. 1 BvR 1902/19)

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit, sobald er länger als ein halbes Jahr im Unternehmen ist. Eine Ausnahme gibt es für kleine Firmen mit höchstens 15 Mitarbeitern. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber die gewünschte Teilzeitarbeit ermöglichen, wenn keine „betrieblichen Gründe“ entgegenstehen. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Arbeitsabläufe dadurch stark beeinträchtigt würden oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

Warum die GDL nicht wollte, dass die Mitarbeiterin ihre Arbeitszeit reduziert, geht aus dem Beschluss nicht hervor. Die Gewerkschaft wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Rechtsstreit äußern.

Die Arbeitsgerichte in Hessen hatten der Frau die gewünschte Teilzeit zugebilligt, das Bundesarbeitsgericht hatte diese Entscheidungen bestätigt. Daran gebe es verfassungsrechtlich nichts zu beanstanden, heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Dass auch die Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen seien, sei bereits im Gesetz festgeschrieben.

Im Übrigen gelte für Gewerkschaften wie die GDL keine Ausnahme: „Aus der innerorganisatorischen Freiheit folgt entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin nicht, von allgemeinen arbeitsrechtlichen Anforderungen befreit zu sein.“

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat nach eigenen Angaben rund 34.000 Mitglieder und organisiert deutschlandweit mehr als 80 Prozent der Lokführer und zahlreiche Zugbegleiter.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%