
Berlin Nach möglichen Ungereimtheiten bei Beraterverträgen hat die Deutsche Bahn laut „Bild am Sonntag“ erste Konsequenzen gezogen. Demnach dürfen frühere Vorstände den Konzern nur noch gegen Geld beraten, wenn der Aufsichtsrat das vorher genehmigt. Eine Sprecherin der Bahn wollte den Bericht am Sonntag nicht kommentieren und verwies auf die geplante Sondersitzung des Aufsichtsrats dazu am 13. Juni.
Die Bahn prüft derzeit Beraterverträge mit früheren Managern. Dabei geht es auch um ehemalige Konzernvorstände, wie der Staatskonzern vor Pfingsten mitgeteilt hatte. Namen nannte das Unternehmen nicht.
Im Kern dreht es sich nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen vor allem um Beraterverträge mit einem früheren Vorstandsmitglied. Der Manager habe nach seinem Ausscheiden eine Millionenabfindung erhalten, anschließend aber noch eine höhere sechsstellige Summe für Beratungsleistungen bekommen.
„Ich werde gemeinsam mit dem gesamten Aufsichtsrat dafür sorgen, dass der Sachverhalt ohne Ansehen der Personen vollständig aufgeklärt wird“, kündigte Michael Odenwald als Vorsitzender des Kontrollgremiums an.
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