Versandhändler Urteil im Prozess um Neckermann-Geschäftsführung rechtskräftig

Der Insolvenzverwalter des Unternehmens hat die früheren Manager auf eine Millionen-Zahlung verklagt – diese Klage ist nun endgültig abgewiesen.

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Die frühere Zentrale des Versandhändlers in Frankfurt. Quelle: dpa

Das Urteil im Zahlungsprozess gegen frühere Geschäftsführer und Aufsichtsräte des insolventen Versandhändlers Neckermann ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte am Dienstag auf Anfrage, dass der vor dem Landgericht Frankfurt unterlegene Insolvenzverwalter keine Berufung eingelegt habe. Die früheren Manager waren von ihm auf Zahlung von rund 19,8 Millionen Euro verklagt worden.

Das Landgericht hatte die Klage des Insolvenzverwalters Ende April unter anderem mit dem Hinweis auf Verjährungsfristen zurückgewiesen. Darüber hinaus seien keine Pflichtverletzungen der Geschäftsführer und Aufsichtsräte erkennbar gewesen. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sei Anfang 2012 zwar schlecht gewesen, gleichwohl habe ein Sanierungsplan zunächst noch gewisse Erfolgsaussichten gehabt.

Der Insolvenzverwalter hatte sich vor Gericht unter anderem darauf berufen, dass von der Unternehmensleitung trotz Insolvenzreife noch Zahlungen in Höhe von gut 19 Millionen Euro getätigt und auch von den Aufsichtsräten nicht verhindert worden seien.

Neckermann hatte als einstmals größter Versandhändler der Bundesrepublik das Internet zwar schnell als Vertriebskanal erkannt, aber nicht auf die Umbrüche reagiert, die permanente Verfügbarkeit und Preistransparenz bedeuteten. Am 18. Juli 2012 meldete der Versandhändler Insolvenz an.

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