Versteckte Preiserhöhung Verbraucherschützer entlarven Mogelpackungen

In der Packung war doch mal mehr drin? Diesen Eindruck haben Verbraucher immer öfter - und das völlig zu recht, wie eine Studie des DIN-Verbraucherrates belegt.

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Die dreistesten Mogelpackungen
Den Verbrauchern werden zunehmend trügerische Keks- und Knabberpackungen untergejubelt. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen kritisiert die Produkte namhafter Hersteller in Supermärkten und Discountern, die im Schnitt 40 Prozent ihrer Packungen für Luft vorbehalten. In Packungen zwischen 75 bis 300 Gramm seien Sichtfenster angebracht, die mehr Fülle und Volumen suggerierten. Oberhalb des Sichtbereiches gibt es allerdings keine Kekse oder kein Knabberzeugs mehr - sondern nur Luft. Die kleinen Mengen werden bewusst in XXL-Packungen abgefüllt - Täuschungsversuche, die nach dem Lebensmittelgesetz nicht erlaubt sind.
Eine verdeckte Preiserhöhung von ganzen 31 Prozent schafft der Discounter Aldi Nord mit seinem Cappuccino-Pulver. In der Dose sind 200 Gramm loses Pulver - die Pappschachtel mit zehn Einzelportionen hat nur noch 125 Gramm Getränkezubereitung. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Neue Formel - aber eben auch eine neue Verpackungsgröße: Die Palmolive Naturals Flüssigseife hat statt 300 nur noch 250 Milliliter Inhalt. Der Preis ist allerdings der alte geblieben. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von 20 Prozent. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Gleicher Preis, weniger drin: Das kann auch der Geschirrspül-Tabs-Hersteller Calgonit. Bei den Finish Powerballs sind neuerdings vier Spültabs weniger enthalten. Das entspricht einer heimlichen Preiserhöhung von 11 Prozent. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Als besonders dreisten Fall präsentiert die Verbraucherzentrale Hamburg den Nutella-Brotaufstrich. Das große Werbeversprechen: "Mehr drin". Die bittere Wahrheit: Ja, schon - aber dafür ist die Nougatcreme auch überproportional teurer. Das 400-Gramm-Glas kostete 1,99 Euro, die neue Packung mit 450 Gramm kostet 2,39 Euro. Eine verdeckte Preiserhöhung von immerhin 6,8 Prozent. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Mars Miniatures Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Zweimal "Persil Universal-Gel" - ein Unterschied: Während die alte Flasche (links) noch für 45 Waschladungen reichen sollte, lassen sich mit der neuen Flasche nur noch 40 Waschmaschinenladungen bestreiten. Auch bei anderen Waschmitteln der Firma Persil soll die Füllmenge - bei gleichem Preis - reduziert worden sein, heißt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Seit April 2009 sind Lebensmittelhersteller nicht mehr an festgelegte Packungsgrößen gebunden. So muss zum Beispiel eine Tafel Schokolade nicht mehr 100 Gramm wiegen. Bei anderen Produkten wie Waschmittel oder Kosmetika fielen die Größenvorgaben bereits im Jahr 2000 ersatzlos weg. Vorgaben gibt es mittlerweile nur noch für Sekt, Wein und Spirituosen. Die Aufhebung der Regelung auf europäischer wie nationaler Ebene sollte Verbrauchern und Herstellern mehr Freiheit bieten und den Wettbewerb ankurbeln. Eine neue Studie des DIN-Verbraucherrates zeigt nun, dass die Freigabe der Packungsgrößen vor allem den Herstellern Gewinne gebracht hat - mit Hilfe von Mogelpackungen.

Anstelle der erhofften neuen Angebote, etwa für Singles oder alte Menschen, die aufgrund des demographischen Wandels wachsenden Anteil an der Bevölkerung haben, haben die Hersteller vorrangig "krumme" Packungsgrößen (zum Beispiel 280 Gramm Käse oder 130 Gramm Babynahrung) auf den Markt geworfen. So gibt es laut Verbraucherzentrale alleine von einem einzigen Marmelade-Hersteller sechs verschiedene Größen zwischen 250 und 350 Gramm. Preise, Produktgestaltung und Verpackungsgrößen ändern sich immer wieder. Nicht gerade übersichtlich. Die Größenänderungen liegen zudem meist in einem Bereich von 10 bis 20 Prozent, was keine potentiell vorteilhafte Änderung zu einer Single- oder einer Großfamilienpackung bedeutet.

Der große Nachteil für den Verbraucher liegt nun darin, dass er die Preise nur noch schwer vergleichen kann. Zudem nutzten die Hersteller die geringfügig veränderten Packungsgrößen dazu, weniger Inhalt für mehr Geld anzubieten - in der Branche wird diese Strategie als "Downsizing" bezeichnet. Besonders viele Downsizing-Fälle registrierte die Verbraucherzentrale Hamburg im Bereich Körperpflegemittel (18 Prozent der verdeckten Preiserhöhungen), Schokolade und Zuckerwaren (17 Prozent), Waschmittel (11 Prozent) und Säuglingsnahrung (10 Prozent).

Nun sollten die Verbraucher ja eigentlich durch die Ausweisung des sogenannten Grundpreises, also des Preises pro 100 Gramm oder pro Kilogramm einer Ware, über solche Mogeleien erhaben sein. Doch auch hier gibt es laut der Studie erhebliche Mängel. Demnach geben mehr als 90 Prozent der Händler den Grundpreis zwar an - aber in über 70 Prozent der untersuchten Fälle waren die Auszeichnungen mangelhaft: Die Händler drucken den Grundpreis zu klein, weisen ihn nicht eindeutig genug einem Produkt zu, beziehen ihn auf falsche Mengenangaben oder berechnen ihn schlicht und einfach falsch. Ein direkter Vergleich im alltäglichen Einkauf wird dem Verbraucher so erheblich erschwert.

Hinzu kommt: Durch den Grundpreis kann der Verbraucher zwar aktuelle Preise vergleichen - ändern sich jedoch die Packungsgrößen, hat er selten die Möglichkeit, neue und alte Packungen zu vergleichen und so eine verdeckte Preiserhöhung zu entdecken. Von einer Entscheidung gegen den Kauf der Mogelpackungen ganz zu schweigen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verlangt nun rechtliche Konsequenzen aus den Ergebnissen der Studie. VZBV-Vorstand Gerd Billen forderte, die "rechtlichen Lücken und Auslegungsmöglichkeiten" zu schließen, indem "Vorgaben zur einheitlichen und leserlichen Auszeichnung" festgesetzt würden.

Entsprechende Vorschläge der Verbraucherschutzministerkonferenz stehen am kommenden Montag auf der Tagesordnung des Verbraucherausschusses im Bundesrat.

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