Wegen Kartellabsprachen EU bestraft Bananenimporteur Dole

Jahrelang zahlten EU-Verbraucher überteuerte Bananen. Die EU-Schritt ein - und verteilte Bußgelder. Doch der US-Importeur Dole wehrte sich gerichtlich gegen die Strafe - erfolglos.

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Ein Frachter von Dole liegt im Hafen von Guayaquil, Ecuador. Das Land ist ein Hauptlieferant für Bananen. Quelle: Reuters

Wettbewerbssünder gibt es nicht nur in der Stahlbranche, sondern auch im Lebensmittelhandel. Im Bananengeschäft etwa. Die großen Importeure haben sich diesen Umstand zur Nutze gemacht - und in der Vergangenheit die Preise untereinander abgesprochen. So zahlten die Verbraucher in acht nordeuropäischen EU-Staaten zwischen 2000 und 2002 überhöhte Preise für Bananen. Auch deutsche Verbraucher gehörten zu den Geschädigten.

Die EU-Kommission hatte die Kartellsünder bereits 2008 verurteilt. Doch der Importeur Dole, einer Beteiligten, wehrte sich dagegen.

Nun hat die Europäische Union Dole endgültig bestraft. Der Bananenimporteur muss ein Bußgeld in Höhe von 45,6 Millionen Euro zahlen. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Donnerstag die Klage des US-Unternehmens gegen die Kartellstrafen der EU-Kommission ab. Dole sei nicht benachteiligt worden, die Kommission habe ihre Entscheidung ausreichend begründet, so die EU-Richter.

2008 hatte die EU-Kommission neben Dole auch Chiquita und den deutschen Importeur Weichert mit Bußgeldern in Höhe von 60,3 Millionen Euro belegt. Laut dem Gericht in Luxemburg setzten die beteiligten Konzerne zwischen 2000 und 2002 jeden Donnerstagmorgen ihren Referenzpreis für die Folgewochen fest.

Weil Chiquita damals die Absprachen an die EU-Behörden meldete, musste das US-Unternehmen keine Strafen zahlen. Eine Kronzeugenregelung im EU-Kartellrecht aus dem Jahr 1996 machte dies möglich.

Das Hamburger Unternehmen Weichert, das damals von dem US-Konzern Del Monte kontrolliert wurde, zahlte damals 14,7 Millionen Euro in die EU-Kasse. Doch Weichert und Del Monte hatten mit ihrer Klage Erfolg: Das EU-Gericht reduzierte die Summe auf 8,8 Millionen Euro. Zur Begründung hieß es, der Fruchtimporteur Weichert habe nur einen geringen Anteil an dem Bananenkartell gehabt und zudem mit den Behörden kooperiert. Dies müsse die EU-Kommission bei ihrer Strafe mildernd berücksichtigen.

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