Wirtschaftsdetektive Sechs goldene Regeln für die Zusammenarbeit mit Ermittlern

Wie die Zusammenarbeit mit Ermittlern funktioniert - Ein Gastbeitrag von Bernd-Oliver Bühler, Managing Partner bei der Janus Consulting GmbH in Gschwend Quelle: imago images

Unternehmen setzen zunehmend Detektive auf Konkurrenten, Verhandlungspartner oder Mitarbeiter an. Das ist in Grenzen legal – doch bei der Auswahl der Detektei und Aufbau der Mission gibt es Einiges zu beachten.

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Themen, wie Ermittlungen und Zusammenarbeit mit Detektiven, haben in den letzten Jahren wiederholt negative Schlagzeilen gemacht. So sind einige bekannte und weniger bekannte Unternehmen aus der deutschen Wirtschaft unerwünscht zu negativer Publizität durch den Einsatz von Detektiven und deren (mögliches) Fehlverhalten gekommen. Dabei dienen Ermittlungen doch nur einem: Unternehmen bei der Wahrung externer und interner Integritätsbemühungen zu unterstützen. Um die Grundlagen für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ermittlern zu schaffen, ist es notwendig, von vorne herein sechs „goldene“ Regeln zu beachten:

1.      Der Anlass

Zwei Dinge braucht es für die richtige Beauftragung von Anfang an: 

Die rechtliche Grundlage
In Frage kommen hierfür u.a. das berechtigte Interesse (§ 193 StGB (Strafgesetzbuch)), das Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB (Handelsgesetzbuch), das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und/oder Gesamtschuldner (§ 421 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)).

Die Dokumentation
Wichtiger denn je ist von Anfang an nicht nur die rechtliche Grundlage, sondern auch deren saubere Dokumentation des Anlasses von Anfang an. Bei reaktiven Ermittlungen sollten Ermittler nur dann zum Einsatz kommen, wenn klar ist, dass dies letzte Mittel, wenn nicht sogar das einzige Mittel ist, um einen Vorgang aufzuklären. Ist dies nicht der Fall, kann ein Richter, respektive ein Gericht, den Einsatz von Ermittlern und deren Ergebnisse als nicht „angemessen“ beurteilen und die Ergebnisse verwerfen.

2.      Die Auswahl des Dienstleisters

Es mangelt am deutschen Markt nicht an Angeboten von Wirtschaftsdetektiven. Es gibt in Deutschland im Gegensatz zu Ländern wie den USA keine staatliche Reglementierung, somit bleibt das Hauptproblem die unterschiedliche Qualität der Anbieter. Und die zwei großen Detektivverbände sind nur begrenzt dafür geeignet, sich selbst zu kontrollieren. Auch hier gilt die alte Weisheit, dass ein Rabe dem anderen ungern ein Auge aushackt. Es ist zuerst Aufgabe der Ermittler, sich das Vertrauen des Kunden zu erarbeiten.

Die persönliche Integrität
Jeder Ermittler ist ein potentieller Zeuge vor Gericht. Je integrer, desto besser. Je mehr Schwachstellen, desto negativer. Unabhängig von der Qualität des Auftretens ist man als Mandant gut beraten, sich einen Auszug aus dem Strafregister und/oder aus dem Schufa-Register sich vorlegen zu lassen.

Die professionelle Befähigung
Nicht jeder, der ermitteln möchte, ist dazu befähigt. Eine frühere Tätigkeit bei einer Sicherheitsbehörde ist nicht unbedingt ein Garant für Kompetenz, auch dort sind nicht nur gute Ermittler anzutreffen. Bei Wirtschaftsermittlungen sollten deswegen nur nachweisliche Spezialisten zum Einsatz kommen. Eierlegende Wollmilchsäue und Sicherheitsfirmen, die alles können, gibt es nur in der Phantasie.

Die nachweisliche Erfahrung
Verlangen Sie Referenzen! Sollte dieser erst Rücksprache mit seinen Referenzgebern halten wollen, sind Sie auf dem richtigen Weg. Erzählt er Ihnen freimütig gleich beim Erstkontakt Namen und „Kriegsgeschichten“, die nicht öffentlich sind, wird er im Umgang mit Ihrem Fall genauso wenig verschwiegen sein wie mit dem anderer. 

3.      Der Aufbau der Mission

Jeder Fall ist anders, auch für den Ermittler. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Auftrag so präzise wie möglich zu beschreiben, und einen konkreten Fragenkatalog zu erarbeiten. Niemand kennt den Vorgang besser als der Mandant und seine Rechtsberater. Ermittler sind immer nur ein Werkzeug, nie die Lösung an sich!

Je präziser die Fragestellungen sind, desto nützlicher sind nicht nur die Antworten. Des Weiteren wird ein seriöser Ermittler erst den Fall annehmen, wenn er dessen Machbarkeit anhand des Pflichtenhefts beurteilt hat. 

Auf jeden Fall aber gilt: bevor Sie ihm von dem Vorgang berichten, ist es geboten, sich dessen Verschwiegenheit zu versichern: Die gemeinsame Unterschrift einer Vertraulichkeitsvereinbarung ist also Pflicht! 

4.      Die Wahl der Mittel

Unternehmen, die Ermittler beauftragen, sind von vorne herein in der Defensive. Sie tun dies ja aus gutem Grund: Schaden zu vermeiden oder Schaden aufzuklären. Umso wichtiger ist es, rechtskonform vorzugehen, um spätestens vor Gericht keine unnötigen Angriffspunkte zu bieten. Mittel und Vorgehensweisen, deren Einsatz als Minimum kriminogen interpretiert werden könnte, sollten aus drei guten Gründen vermieden werden:

  • Der kurzfristige Vorteil aus einer möglicherweise justiziablen Vorgehensweise ist das langfristige Risiko, dass diese Angelegenheit bekannt wird, nicht wert.

  • Sind im Falle eines „Auffliegens“ die Ergebnisse nicht gerichtsverwertbar, dann wird das Ganze zur Steilvorlage für die gegnerische Partei.

  • Es gab leider schon Fälle, in denen sogenannte Privat- oder Wirtschaftsdetektive Klienten zum Einsatz kriminogener wenn nicht sogar krimineller Methoden überredet haben, und sich anschließend ihr Schweigen nochmals extra vergolden ließen, oder die Informationen an interessierte Dritte wie die Presse weitergaben.

Solche Aktionen gilt es auf jeden Fall zu vermeiden. Je präziser die Auftragsbeschreibung („Anlass ist:“, „Ziel ist:“) gefasst sind, desto besser. Auch sollte gegebenenfalls klar formuliert sein, was von vorne herein ausgeschlossen ist („Ziel ist nicht“). Ein so gestalteter Vertrag erweist sich immer dann als hilfreich, wenn etwas schiefgeht und/oder es zu (vermutetem) Fehlverhalten seitens der Ermittler kommt. Es braucht auch jemanden, der gegebenenfalls die Rolle des Sündenbocks übernimmt. Das kann zwar extra kosten, aber „ja“, auch dafür ist der Ermittler da.

5.      Die Kosten

Damit die Rechnungslegung keine böse Überraschung wird, ist es immer sinnvoll, nach Erarbeitung des Pflichtenheftes vorneweg Festpreise zu vereinbaren um das berühmte „Fass ohne Boden“ von vorne herein zu vermeiden. Gute Ermittler sind auf jeden Fall in der Lage, einen solchen Festpreis zu benennen. Sollte der Anbieter keine Angaben machen wollen, ist man gut beraten, das Gespräch freundlich zu beenden. Dann fehlt ihm Minimum die Erfahrung. 

Bei komplexen Ermittlungen wird ein seriöser Ermittler um Zeit bitten, um Machbarkeit und Kosten im Vorfeld zu prüfen. Mehr als 48 Stunden sollte eine solche Angebotserstellung aber nicht an Zeit benötigen. Natürlich können im Laufe einer Mission neue Fakten auftreten, die auch eine Erweiterung des Budgets verlangen können. Die Entscheidung hierfür liegt aber beim Auftraggeber, der Ermittler sollte hier nicht ohne Rücksprache tätig werden.

6.      Der Ablauf der Mission

Jeder Fall ist irgendwie anders, auch für den Ermittler. Bei jeder Mission ist mit Überraschungen zu rechnen. Nicht alles ist kalkulierbar, nicht alles ist vorhersehbar. Gerade deswegen ist eine enge Abstimmung und Kommunikation zwischen Ermittlern und Auftraggeber notwendig. Die regelmäßige Information steht dem Mandanten zu! Auch hier ist von Dienstleistern, die sich der Transparenz verweigern wollen, Abstand zu nehmen. Denn die Risiken trägt der Ermittler nicht alleine, sondern auch der Anwalt und vor allem der Klient. 

Jahrelange Erfahrung ist wertvoll und wichtig, gleichzeitig können selbst erfahrene Ermittler nie eine Garantie auf Erfolg abgeben und der Auftraggeber eine solche auch nicht erwarten. Gute Ermittler brauchen immer glückliche Umstände für die Erbringung von Missionen. Sollte der in Frage kommende Ermittler trotzdem Erfolg garantieren wollen, ist man gut beraten, diesen dann im Gegenzug auf Erfolgsbasis tätig werden zu lassen. Sollte er sich dann weigern, ist es besser auf seine Dienste zu verzichten.

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