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Wurstkartell Aldi besonders von Preisabsprachen betroffen

Die überführten Wurstkartellanten haben sich besonders bei Angeboten für den Lebensmitteldiscounter Aldi abgesprochen - weil der Konzern als Leuchtturm fungiert.

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Unter den Wursthändlern soll es massive Absprachen gegeben haben Quelle: dpa

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte bei einem Streitgespräch mit dem westfälischen Wurstfabrikanten Hans-Ewald Reinert in der WirtschaftsWoche, die Absprachen hätten besonders dem Discounter gegolten, „weil Aldi in der Branche bei der Festsetzung der Verkaufspreise eine Leuchtturmfunktion hat“. Mundt: „Zieht Aldi einen Preis nach oben oder unten, zieht der Rest der Branche relativ schnell nach. Es gab also Absprachen bezüglich des Zeitpunktes, damit möglichst viele Unternehmen gleichzeitig ihre Forderungen stellen“, sagte der Kartellamtspräsident. „Zweitens gab es für bestimmte Wurstsorten Absprachen, um welche Spanne diese Produkte verteuert werden sollten.“

Mundt zitierte aus den Ermittlungsakten einen der Kronzeugen, der die Absprachen schildert: „Wir haben uns darüber ausgetauscht, mit welcher Preiserhöhung wir in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel gehen. Für die Entscheidung, ob wir eine Preiserhöhung durchführen oder nicht, war es wichtig, zu wissen, wie sich die Wettbewerber verhalten.“

Millionenbuße gegen Briefumschlag-Hersteller
BriefumschlägeVerbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Briefumschläge gezahlt. Wegen unerlaubter Zusammenarbeit mit Konkurrenten müssen der Heilbronner Briefumschlag-Hersteller Mayer-Kuvert und vier weitere Firmen ein Bußgeld von insgesamt fast 19,5 Millionen Euro zahlen, entschied die Brüsseler EU-Kommission am 11. Dezember 2014. Auf Mayer-Kuvert entfallen dabei knapp 5 Millionen Euro. Ebenfalls an dem Kartell beteiligt waren die schwedische Firma Bong, der spanische Hersteller Tompla sowie GPV und Hamelin aus Frankreich. Mayer-Kuvert hat inzwischen GPV übernommen. Die Firmen haben sich nach Erkenntnissen der EU-Kommission von Oktober 2003 bis April 2008 abgesprochen - Hamelin stieß allerdings erst im November 2003 dazu. „Mehr als vier Jahre lang haben diese Umschlaghersteller, anstatt in fairen Wettbewerb zu treten, künstliche Preiserhöhungen in einer Reihe von Mitgliedsstaaten vereinbart“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Das Kartell wurde von Top-Managern betrieben.“ Quelle: dpa
LebensmittelkonservenVerbraucher in ganz Europa haben mehr als ein Jahr lang zu viel für Pilzkonserven bezahlt. Die Hersteller Bonduelle, Prochamp und Lutèce haben ab September 2010 Preise abgesprochen und den Markt untereinander aufgeteilt. Die EU-Kommission verhängte deshalb im Juni 2014 gegen die französische Firma Bonduelle eine Geldstrafe in Höhe von 30,2 Millionen Euro, auf Prochamp aus den Niederlanden entfallen zwei Millionen Euro - das Unternehmen profitiert von einer Minderung der Strafe um 30 Prozent, weil es mit der EU-Kommission kooperierte. Lutèce aus den Niederlanden kommt ungeschoren davon, da es die Wettbewerbshüter auf die unerlaubte Zusammenarbeit aufmerksam machte. Betroffen waren Pilze in Dosen und Gläsern, die als Eigenmarken des Handels verkauft wurden. Quelle: Screenshot
BiermarktDas Kartellamt hat im April 2014 entschieden: 231,2 Millionen Euro Bußgeld müssen die Brauereien zahlen. Mitte Januar 2013 hatte das Bundeskartellamt bereits Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro verhängt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagt, es sei sehr unwahrscheinlich, dass sich Brauereien nach diesem Verfahren noch einmal in Absprachen wagen würden. Es geht um Vorgänge aus den Jahren 2006 bis 2008. Betroffen sind unter anderem Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner. Die Branche soll Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen haben. Bei Flaschenbier sei dabei der Preis für einen Kasten Bier 2008 um einen Euro gestiegen. Das Kartellverfahren geht auf Informationen des Beck's-Herstellers Anheuser-Busch InBev Germany zurück, der als Kronzeuge ohne Geldbuße bleibt. Mit dem neu verhängten Bußgeld addiert sich die Summe auf fast 340 Millionen Euro auf - eine der höchsten Strafe in der Geschichte des Kartellamtes. Die auf Ernährung spezialisierte Verbraucherschützerin Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg bezifferte den Schaden allein durch die Absprachen über das Flaschenbier in einem Jahr - grob geschätzt - auf über 400 Millionen Euro. Quelle: dpa
KugellagerDie EU-Kommission hat im März 2014 gegen den Autozulieferer Schaeffler und mehrere andere Firmen wegen verbotener Preisabsprachen bei Kugellagern ein Bußgeld von insgesamt fast einer Milliarde Euro verhängt. Die höchste Strafe entfalle auf Schaeffler mit 370,5 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter mit. Der schwedische Konzern SKF müsse 315,1 Millionen Euro zahlen. Zudem seien mehrere japanische Firmen verdonnert worden. Das Kartell habe von 2004 bis 2011 Preise abgesprochen. Quelle: dpa
Preisabsprachen bei TapetenHeimwerker haben nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes von Ende Februar 2014 jahrelang zu viel Geld für Tapeten bezahlt. Die Bonner Wettbewerbsbehörde verhängte gegen vier Hersteller und ihren Verband wegen unerlaubter Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 17 Millionen Euro. Zwischen 2005 und 2008 hätten die in Deutschland führenden Unternehmen zu Lasten ihrer Kunden auf Verbandstagungen Preiserhöhungen abgesprochen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Auf den Marktführer A.S. Création Tapeten AG entfällt allein eine Summe von 10,5 Millionen Euro. In einer Pflichtmitteilung an die Börse kündigte das Gummersbacher Unternehmen an, beim Oberlandesgericht in Düsseldorf Einspruch gegen den Bescheid des Kartellamtes einzulegen. Die Behörde habe die Argumente, die gegen kartellrechtliche Verstöße sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Außerdem sei die Höhe der Bußgelder unangemessen, hieß es zur Begründung. Die Tapetenfabrik Rasch, die den Fall als Kronzeuge ins Rollen gebracht hatte, kam in den Genuss der Bonusregelung und damit ohne Geldbuße davon. Neben A.S. Création wurden auch gegen die Marburger Tapetenfabrik Schaefer, Erismann (Breisach), Pickhardt + Siebert (Gummersbach) und den Verband Deutscher Tapetenfabriken Geldbußen verhängt. In dem Fall sei eine Funktion dazu missbraucht worden, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen, betonte Mundt. Quelle: dpa
Preisabsprachen bei Haushalts- und Industriezucker Das Bundeskartellamt hat im Februar 2014 gegen drei große deutsche Zuckerhersteller wegen verbotener Absprachen Bußgelder in Höhe von rund 280 Millionen Euro verhängt. Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker vor, sich über viele Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen zu haben. Ziel sei es gewesen, möglichst hohe Preise für Haushalts- und Industriezucker zu erzielen. Teilweise sei es durch die Kartellrechtsverstöße nach Aussagen von Industriekunden zu erheblichen Preissteigerungen und sogar zu Versorgungsengpässen gekommen. Quelle: dpa
Preisabsprachen bei GummiteilenWegen jahrelanger Preisabsprachen bei Gummiteilen muss der Autozulieferer Bridgestone eine Strafe von 425 Millionen Dollar (311 Millionen Euro) zahlen. Das Justizministerium geht seit einiger Zeit scharf gegen Kartelle in der Autozulieferbranche vor. Insgesamt 26 Firmen haben sich schuldig bekannt oder angekündigt, dies zu tun. Die Strafen summieren sich mittlerweile auf mehr als zwei Milliarden Dollar. Bridgestone trifft es nun besonders hart, weil das Unternehmen vor zweieinhalb Jahren schon einmal für Absprachen belangt wurde und damals mit 28 Millionen Dollar büßte. Bridgestone verdient sein Geld zwar weiterhin überwiegend mit Reifen, produziert jedoch unter anderem auch Fahrwerkskomponenten. Im Fall von Februar 2014 ging es um Gummiteile, die zur Schwingungsdämpfung im Auto eingesetzt werden. Die Absprachen zwischen verschiedenen Herstellern haben nach Erkenntnissen der US-Justiz von Anfang 2001 bis Ende 2008 gedauert. Zu den Geschädigten gehörten demnach unter anderem die Autobauer Toyota und Nissan. Sie haben auch Werke in den USA. Bridgestone kündigte an, dass die beteiligten Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen würden. Zugleich versicherte das Unternehmen, dass das Management nichts gewusst habe. Führungskräfte würden auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, „um das aufrichtige Bedauern für diesen Vorfall zu unterstreichen“, wie Bridgestone erklärte. Quelle: dapd

Reinert dagegen sieht sein Unternehmen gar nicht in der Lage, eine größere Rolle bei Preisabsprachen zu spielen. „Ob wir zu Aldi gehen und eine Preiserhöhung fordern, interessiert die doch überhaupt nicht“, sagte Reinert. „Es gibt nur ein paar Lieferanten, die ein sehr gutes Verhältnis zu Aldi hatten in dieser Periode, um die es geht, und wir waren nicht dabei. Deshalb akzeptiere ich die Strafe nicht. Ich bin kein Kartellbruder.“ Reinert erneuerte deshalb seine Ankündigung, gegen den Bußgeldbescheid zu klagen.

Mundt sieht das Bundeskartellamt gut vorbereitet auf die angekündigten Klagen von zehn Wurstunternehmen gegen die Bußgeldbescheide. „Wir haben fünf Jahre ermittelt, sehr akribisch, nicht anders als eine Staatsanwaltschaft. Es hat Durchsuchungen gegeben, Zeugen mit eindeutigen, belastbaren, detaillierten, glaubhaften Einlassungen. Es hat Notizen, E-Mails gegeben“, betonte Mundt. „Elf Unternehmen haben mit uns kooperiert und letzten Endes die Tat eingeräumt. Das alles fügt sich ineinander und erzeugt für uns ein klares Bild.“

Wurstfabrikant Reinert: Kartell-Kronzeugenregelung wird von Konkurrenten ausgenutzt

Der westfälische Wurstwarenhersteller Reinert hat im aktuellen Fall des Wurstkartells die Kronzeugenregelung kritisiert. Wettbewerber hätten die Regelung ausgenutzt, um ihren Konkurrenten zu schaden. So wirft Unternehmenschef Hans-Ewald Reinert seinem Konkurrenten Nölke vor, Reinert aus dem Markt drängen zu wollen. Nölke gehört zu den elf Unternehmen, die mit dem Kartellamt kooperiert haben und deshalb nur geringe Strafen erhalten haben. Reinert hingegen muss innerhalb von zwei Wochen einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag zahlen.

„Eine Woche nach Beginn der Kartellermittlungen stand in der Zeitung, Nölke wolle eine große Rohwurstproduktion aufbauen – und das, obwohl es in diesem kleinen Ort Versmold mit Stockmeyer und uns schon zwei Spezialisten auf diesem Gebiet gibt“, sagte Reinert in einem Streitgespräch mit Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt in der WirtschaftsWoche. „Hier fährt jemand eine klare Strategie, um uns mittels des Kartellrechts aus dem Wettbewerb zu drängen und eine Branche neu zu sortieren. Nölke selber geht ja ganz oder weitgehend straffrei aus.“

Dagegen sieht sich Reinert, dessen Unternehmen durch die Bärchen-Fleischwurst mit eingefärbtem Teddy bekannt geworden ist, durch das hohe Bußgeld auf Jahre in seiner Investitionstätigkeit eingeschränkt. „Die Strafe, die uns aufgebrummt wurde, wird uns erheblich bei geplanten Investitionen lähmen. Sie wird es uns schwerer machen, im ohnehin schwierigen Wettbewerbsumfeld zu bestehen“, so Reinert. Damit begründet er seine Klage gegen den Bußgeldbescheid des Kartellamtes.
Reinert räumt zwar ein, Gespräche mit Wettbewerbern geführt zu haben. „Aber ich war an Absprachen im Sinne des Kartellrechts nicht beteiligt. Ich habe auch nie dem Kreis von Wurstherstellern angehört, die sich ursprünglich im Hamburger Atlantic-Hotel getroffen haben.“

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