Aus Beneluxländern Aufzugskartell: ThyssenKrupp droht neuer Ärger

Im Skandal um Preisabsprachen im Aufzugsgeschäft droht ThyssenKrupp jetzt auch Ärger aus Belgien und den Niederlanden.

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ThyssenKrupp Quelle: dpa

„Es gibt in Bezug auf das Aufzugskartell weitere Schadensersatzklagen von Kunden in Benelux, die sich auf die Kommissionsentscheidung berufen“, bestätigte die Essener Konzernzentrale der WirtschaftsWoche auf Anfrage. Auch in Österreich sind Klagen anhängig. Man habe „Vorsorge bezüglich der Rückstellungen getroffen“. Über die Höhe wollte sich der Konzern nicht äußern.

Die Ansprüche ergeben sich aus dem Aufzugskartell der Jahre 1995 bis 2003. Auch in Deutschland steht das Unternehmen daher vor hohen Schadensersatzansprüchen. 2003 hatte die Stadt Düsseldorf ThyssenKrupp mit der Lieferung und Wartung von sechs Rolltreppen für eine U-Bahn-Station beauftragt. Später stellte sich heraus, dass der Konzern die Preise im Aufzuggeschäft mit den Konkurrenten Otis, Kone und Schindler abgesprochen hat. Die EU-Kommission verhängte Geldbußen, die Stadt Düsseldorf klagte vor dem Landgericht Berlin auf Ersatz des Kartellschadens in Höhe von 380.000 Euro. Die Richter erklärten die Klage jetzt für „dem Grunde nach begründet“, die exakte Schadenshöhe muss ein Gutachter noch festlegen. ThyssenKrupp hat Berufung eingelegt.

Das Urteil könnte dennoch Signalwirkung für weitere Verfahren haben. Es klagen noch mehrere Städte und Unternehmen gegen die Mitglieder des Aufzugskartells: die Deutsche Bahn, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Hamburger Hochbahn sowie Stadtwerke und Verwaltungen aus Essen, Nürnberg, Dortmund, Bielefeld und Köln. Einem Insider zufolge dürfte sich die Klagesumme gegen ThyssenKrupp, Kone und Otis inklusive Zinsen mittlerweile auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen. Auch hier entscheidet das Landgericht Berlin über die Klage. Der Prozess beginnt im Januar 2014.

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