Abgas-Affäre US-Richter lehnt Prozesspause für Volkswagen ab

Wegen einer Netflix-Dokumentation forderte VW eine „Abkühlungsperiode“ vor einem Rechtsstreit. Das US-Gericht sah dazu aber keinen Anlass.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Nachdem ein US-Gericht einen Antrag auf Prozessverschiebung abgelehnt hat, muss sich der Autobauer auf den für den 26. Februar geplanten Prozessauftakt vorbereiten. Quelle: dpa

Fairfax Volkswagen ist im Abgas-Skandal mit einem Antrag auf Prozessverschiebung in den USA gescheitert. Nun muss sich die US-Tochter des Konzerns dem Rechtsstreit mit einem Dieselbesitzer in wenigen Tagen vor Gericht stellen.

Richter Bruce D. White sah keinen Grund, der Forderung der VW-Anwälte nach einer sechsmonatigen Pause stattzugeben. „Der Antrag ist abgelehnt“, sagte White am Dienstag bei einer Anhörung in Fairfax, Virginia. Der Richter drängte darauf, den für den 26. Februar geplanten Prozessauftakt vorzubereiten.

VW hatte eine „Abkühlungsperiode“ gefordert, weil die Klägerseite das Unternehmen öffentlich mit „Hitler, dem Holocaust und anderem Horror“ in Verbindung gebracht habe. Klägeranwalt Michael Melkersen soll in einer Netflix-Dokumentation Assoziationen zwischen Experimenten mit Dieselabgasen im Auftrag von VW und der Vergasung von Juden im Zweiten Weltkrieg geweckt haben.

Die VW-Anwälte sahen darin einen unlauteren Versuch, die Jury gegen den Konzern aufzubringen. Deshalb hatten sie gefordert, mehrere Prozesse zu verschieben.

In dem ersten Rechtsstreit fordert ein Dieselbesitzer 725.000 Dollar von Volkswagens US-Tochter, weil ihm ein Jetta mit manipulierter Abgastechnik verkauft worden sei. „Wir werden beim Prozess beweisen, dass der Kläger keine Schäden erlitten hat und seine Forderungen nach Entschädigung extravagant und unberechtigt sind“, teilte VW nach der Gerichtsanhörung mit. Trotz der Milliarden-Vergleiche streitet das Unternehmen immer noch mit vielen US-Kunden, die aus der Sammelklage ausscherten und auf eigene Faust Entschädigung erstreiten wollen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%