Abgas-Prozess in Irland „Bizarrer Stunt“ der VW-Anwälte

Im Abgas-Skandal läuft für VW ein wichtiger Prozess in Irland. Vor dem Gericht in Castlebar haben die Anwälte des Autobauers für einen kleinen Eklat gesorgt. Die Richterin ist noch am Tag danach merklich verwundert.

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Mitten in der irischen Provinz läuft für Volkswagen ein wichtiger Prozess. Quelle: Imago

Castlebar Sie müsse sich schon sehr bemühen, um den „bizarren Stunt“ der von VW beauftragten Anwälte zu ignorieren, sagte Bezirksrichterin Mary Devins im irischen Castlebar. Immerhin seien es Anwälte einer sehr großen Kanzlei aus Dublin gewesen, die einen global agierenden Konzern vertreten würden.

Was war passiert? Bei einer Anhörung am Dienstag waren die Anwälte der Kanzlei A&L Goodbody mitten im Prozess aufgestanden und hatten den Saal verlassen. Sie waren zuvor damit gescheitert, die Schadensersatzklage einer VW-Kundin in die nächste Gerichtsinstanz zu verweisen. Die Klägerin sieht den Wert ihres Seat Leon durch die Dieselaffäre verringert.

In dem Verfahren soll der Wolfsburger Autobauer interne Unterlagen offen legen. Damit wäre erstmals für die breite Öffentlichkeit einsehbar, wie die Manipulation an den Dieselautos begangen wurde und wer dafür womöglich dafür verantwortlich ist. Der Anwalt der Klägerin, Evan O´Dwyer, hatte mit drei Zeugen darlegen wollen, dass die bislang von Volkswagen dem Gericht vorgelegten Informationen nicht ausreichend sind. Die Anhörung war am späten Dienstagnachmittag unterbrochen und am Mittwoch fortgesetzt worden.

VW versucht offenbar mit allen Mitteln die Veröffentlichung der Interna zu verhindern – auch um den Preis, Gerichte zu brüskieren. Daher wohl der abrupte Abgang der Goodbody-Juristen. „Dies ist wahrscheinlich das ungewöhnlichste Ding, das ich in vielen Jahren als Bezirksrichterin erlebt habe“, sagte Devins.

O´Dwyer will nun, dass VW umfangreiche Unterlagen vorlegt. Um welche Dokumente es sich konkret handelt, soll sich in den kommenden Tagen klären. Denkbar ist, dass O`Dwyer die Zulassungsunterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie den von der Kanzlei Jones Day angefertigten internen Ermittlungsbericht anfordert.

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