Abgas-Skandal in den USA Bosch nennt Vorwürfe „wild und unbegründet“

In den USA wird 38 Mitarbeitern des Zulieferers Bosch vorgeworfen, am Abgas-Betrug von Volkswagen beteiligt gewesen zu sein. Die Anwälte von Bosch widersprechen: Die Vorwürfe der Klägeranwälte seien „wild und unbegründet“.

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Ein Mitarbeiter von Bosch fertigt im Werk in Toluca (Mexiko) Fahrzeugkomponenten, wie beispielsweise Benzineinspritzsysteme und Scheibenwischersysteme. Quelle: dpa

San Francisco Im US-Rechtsstreit um Volkswagens Abgas-Skandal hat der mitangeklagte Zulieferer Bosch die Anschuldigungen mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Die Vorwürfe der Klägeranwälte, wonach 38 Mitarbeiter des Stuttgarter Unternehmens am Betrug beteiligt gewesen sein sollen, seien „wild und unbegründet“, teilten die Anwälte von Bosch dem Gericht in der Nacht zu Dienstag mit. Der Zulieferer stellte den Antrag, die Mitarbeiter in den Klageschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu anonymisieren. In vielen Fällen basierten die Verdächtigungen auf widersprüchlichen „Spekulationen“, heißt es zur Begründung.

Die Anwälte, die Hunderte geschädigte Dieselbesitzer in den USA vertreten, hatten ihre Klage gegen den Zulieferer in der Vorwoche erweitert. Sie werfen Bosch nun vor, über mehr als zehn Jahre eine aktive Rolle bei der Entwicklung einer an VW gelieferten Software gespielt zu haben, mit der in großem Stil bei Abgastests getrickst worden sein soll. Unkenntnis über den Betrug sei auszuschließen, heißt es in der Klageschrift. Der Wolfsburger Autobauer hatte im September 2015 eingeräumt, seit 2009 die Emissionswerte Hunderttausender Dieselwagen in den USA manipuliert zu haben.

Mittlerweile hat sich VW mit den US-Klägern - dazu zählen zahlreiche Fahrzeugbesitzer sowie Autohändler, US-Behörden und Generalstaatsanwälte - beim größten Teil der betroffenen Wagen auf einen Vergleich in Höhe von bis zu 15,3 Milliarden US-Dollar (derzeit 13,5 Mrd Euro) geeinigt. Bosch ist Beklagter in dem gleichen Verfahren, hat aber bislang kein Schuldgeständnis abgegeben und sich nicht an dem außergerichtlichen Kompromiss beteiligt. Ohne einen Vergleich droht ein Prozess. Die nächste Anhörung in dem Verfahren findet an diesem Donnerstag (17.00 Uhr MESZ) statt.

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