Abgasaffäre Stiftung will gegen Volkswagen klagen

Für den Volkswagen-Konzern wird es im Diesel-Skandal juristisch immer unangenehmer. Nun will offenbar auch die niederländische Stiftung, in der sich viele VW-Halter versammelt haben, gegen den Konzern klagen.

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In der Diesel-Affäre behandelt der Autobauer seine amerikanischen und seine deutschen Kunden ganz unterschiedlich. Quelle: dpa

Düsseldorf Sie ist ein starker Gegner, die niederländische „Stichting Volkswagen Car Claim“. Nach eigenen Angaben haben sich dort inzwischen über 100.000 Halter von VW-Diesel-Modellen versammelt, allein 20.000 davon kommen aus Deutschland. Und sie alle sind mehr als unzufrieden über die Haltung des Volkswagen-Konzerns in der Diesel-Affäre. So unzufrieden, dass sie nun offenbar klagen wollen – gegen den Hersteller ihrer Autos wegen möglicher Manipulationen der Abgaswerte. Im Raum stehen die Rückgabe der Fahrzeuge oder Schadensersatz.

Am Montag soll dieser Schritt offiziell verkündet werden, vor großer Kulisse, in Berlin. Dort, im Haus der Bundespressekonferenz, wird die Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter & Collegen und deren Berliner Pendant Gansel Rechtsanwälte, die die Stiftung organisieren, das Vorgehen bekannt machen. Partner in der Kanzlei Reiter ist auch der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum.

„Wir haben uns angesichts der Blockadehaltung entschlossen, nicht mehr allein auf eine Verhandlungslösung zu setzen“, heißt es in der Ankündigung des Termins. Besitzern von Diesel-Fahrzeugen drohten Mobilitätseinschränkungen, Fahrverbote und erhebliche Wertverluste. Bisher beharrt der VW-Konzern darauf, dass seine Fahrzeuge nicht mangelhaft sind – und auch nach der Umrüstung weder höheren Diesel-Verbrauch noch sonstige Einschränkungen aufweisen. In den USA hat sich das Unternehmen allerdings bereit erklärt, seine Kunden zu entschädigen. In Europa sollen sie dagegen leer ausgehen. VW beruft sich dabei auf unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Die Stiftung in den Niederlanden ist ein juristisches Konstrukt, um Sammelverfahren zu ermöglichen, die nach deutschem Recht nicht erlaubt sind. Die Teilnahme an der Stiftung ist kostenfrei und unverbindlich. Wer sich dort anmeldet, sollte bisher von einem Vergleich mit Volkswagen profitieren, auf den die Stiftung weiter hinarbeitet. Die Kosten der Stiftung sollen im Erfolgsfall aus dem Vergleich gedeckt werden. Nun vollziehen die Stiftung und die hinter ihr stehenden Anwälte offenbar aber einen Strategiewechsel, der den Gang vor deutsche Gerichte einschließt. An welchem Gericht die Anwälte zuerst klagen werden, dürfte am Montag bekannt werden.

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