
Wie die WirtschaftsWoche berichtet, eröffnet das Landgericht Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) am 5. November einen Zivilprozess gegen den Leverkusener Pharma- und Chemiekonzern Bayer. Die Studentin Felicitas Rohrer aus dem badischen Bad Säckingen verlangt von dem Unternehmen Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro wegen Gesundheitsschäden, die angeblich durch Yasminelle entstanden sind.
Das Unternehmen bestätigt den Termin, hält die Ansprüche allerdings für „unbegründet“ und will sich gegen die Klage „entschieden“ zur Wehr setzen. Der Anwalt von Klägerin Rohrer, Martin Jensch aus dem bayerischen Coburg, vertritt acht weitere Frauen, die sich durch Bayer-Verhütungspillen geschädigt sehen.





In den USA klagten bereits mehrere Tausend Frauen gegen Bayer wegen angeblicher Gesundheitsschäden durch Antibaby-Pillen vom Typ Yasminelle. Bis Anfang 2015 schloss Bayer 9000 Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Dollar, allerdings ohne eine Verantwortung anzuerkennen.
Einige Wissenschaftler aus den USA und den Niederlanden unterstellen den Bayer-Pillen ein höheres Thrombose-Risiko. Bayer betont dagegen das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das von Gesundheitsbehörden und unabhängigen Experten bestätigt werde. Weltweit setzte Bayer mit seinen Verhütungspillen im vergangenen Jahr rund 770 Millionen Euro um.