Arbeitsschutzkontrollgesetz Politik nimmt Wurstbranche in Sippenhaft

Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, gibt im Bundesarbeitsministerium eine Pressekonferenz zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Quelle: dpa

Wurst ja, Käse nein: Die deutschen Wurstproduzenten wehren sich vehement gegen das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz. Es sei fehlerhaft und ungenau.

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„Was unterscheidet denn die Verpackung und Kommissionierung von Wurst- und Käsescheiben?“ fragt Sarah Dhem, Wurstherstellerin und Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF). Und gibt gleich die Antwort: „Nichts“. In dem Verband sind etwa 120 der rund 200 deutschen Wursthersteller mit insgesamt knapp 70.000 Mitarbeitern organisiert. Würden wir Gemüse, Obst, Pizza oder Milchprodukte herstellen, würden uns die Auswirkungen des Gesetzes nicht treffen, so Dhem. Das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz, das zur Abstimmung im Bundesrat liegt, sei fehlerhaft und ungenau.

Durch gezielte Vorschriften für Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft sollen die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessert werden, sieht das Gesetz vor. Hierzu zählen ein Verbot des Beauftragens betriebsfremden Personals mit Kerntätigkeiten wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten sowie Verbote von Werkverträgen und Leiharbeit ab 2021. Verpflichtet werden sollen die Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung und zur Umsetzung bestimmter Anforderungen in Gemeinschaftsunterkünften. Zudem ist eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen vorgesehen.

Dabei soll nun auch die Wurstbranche als Teil der Ernährungsindustrie mit in den geplanten Geltungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes genommen werden, obwohl es hier keine Verstöße gegen die Arbeitsbedingungen gibt. Die Hersteller sehen sich daher zu Unrecht am Pranger. Der Verband fordert, dass die Wursthersteller von dem Gesetz ausgenommen werden – wie andere Lebensmittelbereiche, Logistik und andere Branchen auch. Außerdem müsse es möglich sein, dass die Wurstbranche zumindest in saisonalen Spitzenzeiten und bei Aktionen des Handels auf Leiharbeiter zurückgreifen könne, fordert Dhem. „Dass unsere Produkte aus Fleisch hergestellt werden, kann nicht der Grund für einen derartig tiefen und völlig fehlgeleiteten Eingriff in unsere wirtschaftliche Freiheit sein.“

Die vorwiegend mittelständisch geprägte Branche müsse wie kaum eine andere „saisonale Spitzen mit Leiharbeitern abdecken“, so Dhem. Ohne Leiharbeiter hätte sein Unternehmen ein „großes Problem“, bestätigt Ekkehard Heilemann, Geschäftsführer bei Müller’s Hausmacher Wurst und Keunecke Feinkost. Seine Firma mache rund 30 Prozent des Umsatzes mit Aktionen im Handel. Das seien große Aufträge, etwa mit Aldi, die zwei bis drei Mal im Jahr ausgeschrieben werden. „Da lässt sich nichts vorproduzieren“, sagt Heilemann. Das müsse just-in-time erledigt werden. Heilemann beschäftigt rund 200 Mitarbeiter in drei Betrieben, davon seien kaum zwei Dutzend Leiharbeiter. Auch der Wursthersteller Stockmeyer fahre „große Aktionen mit dem Handel“. Und der setze eine absolute Lieferfähigkeit voraus. Dafür brauche das Unternehmen eine hohe Flexibilität, die jedoch nur mit Leiharbeitern gewährleistet werden könne.

Für problematisch hält der Verband auch die handwerkliche Ausführung des Gesetzentwurfs, da der Kernbereich der Produktion und das vorgesehene Kooperationsverbot nicht klar definiert sei. Wenn beispielsweise die Reinigung unter das Verbot falle, dürften keine externen Reinigungsunternehmen aus der Region mehr engagiert werden. Für diese wäre der Wegfall eines großen Kunden existenzbedrohend und der fleischverarbeitende Betrieb müsste sich die Kompetenzen erst selbst aneignen, begründet der Verband. Ebenso sei nicht klar, ob die Verpackung von Fleischwaren zum Kernbereich gehört oder nicht. Ein Kooperationsverbot widerspricht nach Auffassung des Verbands nicht nur der unternehmerischen Freiheit, sondern bringt für die betroffenen Unternehmen und Menschen nur Nachteile.


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Das Gesetz werde möglicherweise keine abrupten Auswirkungen haben, aber es werde ein schleichender Prozess ausgelöst, sagt Tobias Metten, Inhaber des Fleischwarenherstellers Metten aus dem Sauerland in vierter Generation. Das Unternehmen beschäftigt rund 350 Mitarbeiter und je nach Saison – Weihnachten oder Karneval – rund 50 bis 60 Leih- oder Werkvertragsarbeiter, die vor allem in den Bereichen Reinigung, Verpackung und Kommissionierung zum Einsatz kämen. „Wir arbeiten dabei mit seit mehr als 20 Jahren mit deutschen Dienstleistern zusammen und die Mitarbeiter haben deutsche Verträge“, sagt Metten. „Es gibt bei uns keine Ausbeutung. Aber wir können nicht ohne Leiharbeiter.“

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