Arzneimittelvertrieb Gericht bestätigt Verbot von erstem Docmorris-Apothekenautomaten

Arzneimittel dürfen in Deutschland weiterhin nur in Apotheken vertrieben werden. Der Apothekenautomat von Docmorris hat vorerst keine Chance.

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OLG bestätigt Verbot von erstem Docmorris-Apothekenautomaten Quelle: dpa

Karlsruhe Der bundesweit erste Docmorris-Apothekenautomat bleibt bis auf weiteres außer Betrieb. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot. Docmorris, eine europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) den ersten Automaten dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen.

Das Projekt wurde aber nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt. Bei der „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten.

Damit waren Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und von Apothekern aus der Umgebung erfolgreich. Docmorris könnte aber noch zum Bundesgerichtshof ziehen.

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