
Bis tief in die Nacht pokerten die 19 Mitglieder der Atom-Kommission um einen Kompromiss. Zum Schluss einigten sie sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner: Mit einem Risikoaufschlag von nur rund sechs Milliarden Euro können sich die vier Atomkonzerne E.On, RWE, EnbW und Vattenfall von den jahrzehntelangen Kostenrisiken für die Atommüll-Lagerung freikaufen.
Insgesamt sollen die Versorger nun bis 2022 rund 23 Milliarden Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Für die End- und Zwischenlagerung haben die vier Versorger bereits 17,2 Milliarden Euro an Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet. Dazu verlangt die Kommission einen Risikoaufschlag von 6,1 Milliarden Euro, den die Konzerne zusätzlich aufbringen müssen.
Diesen Zuschlag - für alle vier jeweils maximal 1,5 Milliarden Euro - sollten die Versorger zahlen können; Ratenzahlung ist möglich. Befreit von den Atom-Altlasten könnten sich RWE, E.On und Co auf den Umbau ihrer Konzerne konzentrieren.
Preiswerte Lösung
Nach heutiger Rechtslage müssten die vier Atombetreiber auf alle Ewigkeit für die Endlagerung des Atommülls in Deutschland haften. Der öffentliche Fonds soll das eingezahlte Geld sicher verwalten und durch intelligentes Anlegen an den Finanzmärkten vermehren. Und dann in ein paar Jahrzehnten die Entsorgung des Atommülls bezahlen. „Dieser Konsens stellt einen Gewinn von Sicherheit für Unternehmen und Gesellschaft dar“, sagt der Co-Vorsitzende der Experten-Kommission, Jürgen Trittin, bei der Vorstellung des Vorschlages in Berlin.
Tatsächlich ist der Kompromiss eine preiswerte Erlösung der Energiekonzerne von ihren Atom-Altlasten. Akzeptieren sie den Vorschlag, wären sie ihr Atom-Problem endlich los. Denn reicht das Geld im Fonds am Ende doch nicht für die Suche, den Bau und die Entsorgung des Atommülls, sind die Konzerne aus dem Schneider. Zahlen müsste dann der Steuerzahler.
Doch die Betreiber stellen sich stur. Sie wollen den Kompromiss nicht mittragen. Im Interesse einer Verständigung seien sie bereit gewesen, an die „äußerste Grenze ihrer Leistungsfähigkeit“ zu gehen, teilten die Versorger mit. Diese Grenze sei mit dem Vorschlag der Kommission allerdings überschritten. Die Unternehmen hatten eine Belastungsgrenze von gut 21 Milliarden Euro genannt, wie Branchenkreise berichteten.
Und nun? Ist der Deal mit der Ablehnung durch die Konzerne geplatzt? Nein. Die Kommission, in der ein breites politisches und gesellschaftliches Spektrum vertreten ist, hat den Vorschlag einstimmig beschlossen. Selbst der Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) hat dem Kompromiss zugestimmt.
BDI-Präsident Ulrich Grillo, Mitglied der Experten-Kommission, sprach zwar von einem kräftigen Risikoaufschlag für die Unternehmen. Die Kommission habe insgesamt aber Brücken gebaut, was Voraussetzung für einen befriedigenden Ausstieg aus der Kernkraft sei.
Wie im Ausland die Atommüll-Kosten gestemmt werden
Die Atomkommission der Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag verständigt, wie die Finanzierung der Atommüll-Altlasten gesichert werden kann. In praktisch keinem Land Europas gibt es dafür so wenige Vorschriften, was die Vorsorge für Abriss der Meiler und Lagerung des strahlenden Mülls betrifft. Zwar gelten die von den Unternehmen gebildeten rund 40 Milliarden Euro Rückstellungen im europäischen Vergleich als hoch. Doch sie sind allein unter Kontrolle der Firmen und zudem in Kraftwerken oder anderen Anlagen investiert.Andere Länder haben schon vor Jahren Strategien entwickelt, wie die zurückgestellten Mittel gesichert, flüssiggemacht und notfalls aufgestockt werden können.
Das Land hat die meisten Atomkraftwerke in Europa, die alle von der staatlich dominierten EDF betrieben werden. Der Konzern ist gesetzlich verpflichtet, für die Entsorgungskosten in einem zweckgebundenen Fonds zu sparen. Das Geld muss nach festgesetzten Kriterien vorsichtig angelegt werden, was von einer nationalen Kommission überwacht wird. Die Offenlegung geht über normale Auskunftspflichten von Firmen hinaus. EDF darf dabei nur mit einer Verzinsung des Kapitals kalkulieren, die sich an einer Reihe vom Staat vorgegebenen Parametern orientiert. Zuletzt setzte EDF 4,6 Prozent an, wofür der Konzern allerdings eine Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen musste. Zum Vergleich: Die deutschen Versorger kalkulieren mit einer Verzinsung ihrer Rückstellungen in nahezu der gleichen Höhe.
Ein Fonds, der von der Regierung verwaltet wird, soll sowohl die Ausgaben für Abriss der Meiler als auch die langfristige Lagerung des Mülls finanzieren. In den Fonds eingezahlt wird eine Abgabe der AKW-Betreiber, die etwa zehn Prozent der Strom-Produktionskosten beträgt. Die genaue Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt. Dazu kann ein Risikoaufschlag von bis zu zehn Prozent der Gesamtsumme verlangt werden, um unerwartete Kostensteigerungen bei der Müll-Entsorgung abzufangen. Das Geld wird nach festgelegten Kriterien überwiegend in Staatsanleihen angelegt. Je nachdem, wie hoch die Rendite des Fonds in einem Jahr ausfällt, werden die Gebühren für den Müll erhöht oder gesenkt. Die Betreiber können sich bis zu 75 Prozent des Geldes aus dem Fonds zurückleihen, allerdings nur mit ausreichenden Sicherheiten. Geht ein Betreiber Pleite, muss der Steuerzahler allerdings für ihn einspringen.
Auch hier soll ein unabhängiger Fonds sowohl die Abrisskosten als auch die Mülllagerung finanzieren. Alle drei Jahre legen die Betreiber Kostenschätzungen vor, nach denen sich dann die Einzahlungen in den Fonds richten. Dazu wird für jedes einzelne Kraftwerk eine unterschiedliche Gebühr erhoben. Die Mittel im Fonds bleiben auf die einzelnen Betreiber aufgeteilt, eine Gesamthaftung gibt es nicht. Investieren darf der Fonds nur in risikoarme schwedische Anleihen und Festgeldanlagen. Sollten die Summen nicht ausreichen, müssen die Betreiber nachschießen. Der Staat darf auch einen Risikoaufschlag erheben, um sich gegen Pleitegefahr eines Betreibers abzusichern, hat das aber bislang nicht getan.
Das Land unterscheidet zwischen einem AKW-Stilllegungs- und einem Entsorgungsfonds. Beide Fonds stehen unter staatlicher Kontrolle. Die Verwalter entscheiden über Höhe der Beiträge sowie über die Anlagepolitik. Zuletzt wurde eine Sonderzahlung als Risikoaufschlag beschlossen. Alle fünf Jahre werden die erwarteten Entsorgungskosten neu berechnet und die Jahresbeiträge der Versorger angepasst. Sollten die Fondsanteile eines Versorger für die Altlasten nicht ausreichen und dieser nicht zahlungsfähig sein, müssen andere Betreiber bis zu einer Belastungsgrenze mithaften. Danach muss der Steuerzahler einspringen.
Das federführende Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die Ergebnisse der Kommission nun genau zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen anschließend umzusetzen. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) lobte das Ergebnis als Durchbruch. Sie sei sehr zufrieden mit den Vorschlägen. Auch die Union sprach sich für den Kompromiss aus.
Damit ist ziemlich sicher, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Experten-Kommission unverändert in ein neues Gesetz gießen wird und das Parlament zustimmen wird. Selbst die Grünen, deren Alt-Frontmann Trittin der Kommission schließlich vorsaß, tragen ihn mit; allerdings nur, wenn die Energieversorger im Gegenzug ihre diversen Klagen gegen den Atomausstieg zurückziehen.
Verweigern lohnt sich nicht
Es ist ein Deal, den die Konzerne nicht ablehnen sollten, und auch gar nicht ablehnen können. Natürlich könnten die Atombetreiber gegen ein neues Atomgesetz erneut den Klageweg beschreiten. Doch das würde ihnen wohl mehr schaden als nutzen.
Durch eine rasche Zustimmung zu dem Kompromiss könnten sie sich vor allem das Wohlwollen der Politik auf ihren anderen Baustellen sichern. Schließlich ist ihr Geschäft in höchstem Maße von Entscheidungen in Berlin abhängig. Alle vier Konzerne wollen sich künftig ganz auf das Geschäft mit Ökostrom konzentrieren. Hier sind sie abhängig von staatlich garantierten Vergütungen für Wind- und Sonnenstrom. Hilfe vom Staat brauchen sie auch für ihr malades Geschäft mit fossilen Kraftwerken, die ohne den geeigneten Rechtsrahmen kaum Chancen haben, Gewinne zu machen.
Klar ist: Wieso sollte die Politik ihnen dabei künftig helfen, wenn sie sich in der Atomfrage dem wohlwollenden Angebot verweigern?