Atomausstieg Konzernen steht „angemessene“ Entschädigung zu

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Atomkraftbetreiber Eon, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie für teilweise erfolgreich erklärt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ Entschädigung zu. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen der Atomkraftbetreiber Eon, RWE und Vattenfall gegen den Atomausstieg für teilweise erfolgreich erklärt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Den Energiekonzernen stehe wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ Entschädigung zu.

Mehr dazu in Kürze auf Handelsblatt Online.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%