Frankfurt Der Autobauer ist vor dem Landgericht Landshut zur Rücknahme eines Diesel-Pkw wegen Abgasmanipulation verurteilt worden. Der Käufer sei nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig getäuscht worden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurde, erklärte Kläger-Anwalt Johannes von Rüden.
Daimler nannte das Urteil nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen werde wie zuvor in elf anderen Prozessen Berufung am Oberlandesgericht (OLG) einlegen.
Auf OLG-Ebene habe es bisher fünf Entscheidungen zu Gunsten von Daimler gegeben, keines gegen den Autokonzern und auch keinen Vergleich zum Abwenden eines für Daimler ungünstigen Berufungsurteils. Insgesamt wurden bisher 167 Klagen von Mercedes-Diesel-Besitzern abgewiesen.
Daimler wehrt sich auch rechtlich gegen die Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Modellen verbaut wurden.
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