Autobauer Gericht lässt neue Klimaklage gegen VW zu – äußert aber Zweifel

Die von Greenpeace unterstützten Kläger wollen VW ab 2030 den Verkauf von Verbrennern verbieten. Die Richter machen ihnen jedoch wenig Hoffnung.

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Die Kläger wollen dem Autobauer ab 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor verbieten lassen. Quelle: dpa

Volkswagen muss sich vor einem weiteren Gericht den Forderungen von Klimaschützern nach einem Verbrenner-Aus stellen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig erklärte am Dienstag, sie halte eine von Greenpeace unterstützte Klage gegen den Autobauer formal für zulässig. Fraglich sei jedoch, ob sie auch begründet sei.

Bei der Abwägung komme es darauf an, ob die Kläger eine Beeinträchtigung ihrer Grundrechte durch Umweltbelastungen erdulden müssten, sagte der Richter in einer vorläufigen Einschätzung. Wenn dem so sei, könne eine Unterlassung nicht verlangt werden. „Davon gehen wir bislang aus.“ Für den 31. Januar setzte das Gericht einen Verkündungstermin an.

Greenpeace zeigte sich zufrieden, dass die Klage nicht abgewiesen worden sei. „Wir sind mitten im Streit und das ist gut so“, sagte Anwältin Roda Verheyen am Rande der Verhandlung. In dem Prozess argumentieren die Kläger nach Gerichtsangaben mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und führen an, sie seien „in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt“.

VW sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestärkt. „Die Kläger haben keine Ansprüche gegen Volkswagen,“ sagte Rechtsanwalt Wolf Spieth. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten, argumentiert der Autobauer. „Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen sind dagegen nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.“ Daher habe man die Abweisung der Klage beantragt.

Ein Sprecher verwies darauf, dass das Gericht die Gewaltenteilung hervorgehoben habe. Damit könnten in Klimafragen Forderungen gegen den Staat, nicht aber einzelne Personen oder Unternehmen gerichtet werden.

Die von Greenpeace unterstützten Kläger wollen dem Autobauer ab 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor verbieten lassen. Außerdem soll das Unternehmen verpflichtetet werden, den CO2-Ausstoß bis zum Ende des Jahrzehnts um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 zu reduzieren.

Ein ähnliches Verfahren, in dem ein Biobauer gegen VW klagt, läuft seit einiger Zeit vor dem Landgericht Detmold. Hier soll es Anfang Februar weitergehen.

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