Autobauer Schließungsklage gegen Opel-Werk abgewiesen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage von Einenkel abgewiesen. Er wollte einen Aufsichtsratsbeschluss aus formalen Gründen für nichtig erklären lassen.

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Für die Opel-Mitarbeiter kommt das Urteil leider zu spät. Schon im Dezember 2014 wurde in Bochum das letzte Auto produziert. Quelle: dpa

Frankfurt, Bochum Im Rechtsstreit um das Ende der Autofertigung im Opel-Werk Bochum hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage des früheren Betriebsratschefs Rainer Einenkel abgewiesen. Er hatte versucht, einen Aufsichtsratsbeschluss zur Vorbereitung der Werksschließung aus formalen Gründen für nichtig erklären zu lassen.

Das lehnte der Zivilsenat wie bereits die Vorinstanz ab, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss des Opel-Aufsichtsrats aus dem April 2013 sei rechtmäßig zustande gekommen, befanden die Richter. Für die Opel-Mitarbeiter in Bochum kommt das Urteil ohnehin zu spät: Am 5. Dezember 2014 wurde dort der letzte Wagen gefertigt. Das OLG ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof zu.

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