Autobauer unterliegt vor Gericht VW muss neuen Sonderermittler einsetzen

Schwere Schlappe für Volkswagen: Der Wolfsburger Autobauer muss einen Sonderermittler einsetzen, der herausfinden soll, ob der Konzern im Abgasskandal die Kapitalmärkte zu spät informiert hat. Aktionärsvertreter jubeln.

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VW hat im Streit um Kapitalmarkt-Informationen im Zuge des Dieselskandals eine schwere Schlappe hinnehmen müssen. Quelle: dpa

Düsseldorf Für Klaus Nieding ist es ein außergewöhnlicher Sieg. Der Anwalt hat schon gegen zahlreiche Konzerne juristische Prozesse geführt Jetzt ist es der Autobauer VW, den er juristisch in die Knie gezwungen hat. Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle muss das Wolfsburger Unternehmen einen unabhängigen Sonderprüfer ins Haus lassen, der die Vorgänge um die womöglich zu späte Information der Kapitalmärkte über den Abgasskandal beleuchtet. „Das ist für uns ein toller Erfolg“, sagte Nieding. Die Entscheidung ist rechtskräftig, VW kann keine Berufung einlegen.

Nieding ist für verschiedene institutionelle Anleger tätig, die VW auf Schadensersatz verklagen. VW-Aktionäre machen insgesamt einen Schaden von rund neun Milliarden Euro geltend, der ihnen entstanden is ihrer Sicht nicht rechtzeitig informiert wurden. Dazu läuft inzwischen ein Musterverfahren. VW selbst bestreit bis dato ein Fehlverhalten in dieser Frage.

Volkswagen hatte für seine eigenen Ermittlungen die US-Anwaltskanzlei Jones Day beauftragt. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung hält der Konzern diesen Bericht unter Verschluss. Mit internen Ermittlungen allein sei den Interessen der Aktionäre nicht gedient, hieß es in dem Reuters vorliegenden Gerichtsbeschluss.

„Für die VW-Aktionäre, die im Zuge des Dieselskandals viel Geld verloren haben, ist das ein ausgesprochen guter Tag“, sagte Nieding. „Jetzt kommt endlich Licht in das von Volkswagen so lange gehütete Dunkel.“

Der Skandal kostet den Konzern bislang rund 30 Milliarden Euro. Ans Tageslicht gebracht hatten ihn allerdings die US-Umweltbehörden und nicht VW selbst. Am 19. September 2015 war die Sache publik geworden, erst einige Tage später folgte die offizielle Ad-hoc-Mitteilung von VW.

Für das Gericht ist offenbar klar, dass der Fall von einem externen Gutachter beleuchtet werden muss. „Es ist zu prüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der sogenannten Abgasthematik seit dem 22. Juni 2006 ihre Pflichten verletzt haben“, heißt es in dem Beschluss, der dem Handelsblatt vorliegt. Insbesondere sei auch zu klären, wann der Vorstand erstmals Kenntnis davon gehabt habe und „ob der Vorstand gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht verstoßen hat“. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht Rüdiger Reinke von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte im Namen von drei US-Fonds geklagt. In der Vorinstanz war sie mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers noch gescheitert.

Auch die Staatsanwälte in Braunschweig und Stuttgart befassen sich bereits mit dem Fall. In Braunschweig stehen mit dem Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn, dem ehemaligen Finanz- und jetzigen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie VW-Markenvorstand Herbert Diess drei prominente Namen auf der Beschuldigten-Liste. In Stuttgart geht es um die womöglich verantwortlichen Top-Manager der Porsche SE, darunter VW-Chef Matthias Müller in seiner Rolle als Porsche-SE-Vorstand

Mit Material von Reuters.

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