Der Oberste Gerichtshof der USA wird voraussichtlich am 13. Dezember bekannt geben, ob die Richter eine Beschwerde von Bayer gegen ein Urteil im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Glyphosat annehmen. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, sollen die neun Richter am 10. Dezember über den Fall beraten. Dies geht aus Angaben des Obersten Gerichtshofs hervor. Sprechen sich vier Richter dafür aus, die Beschwerde anzunehmen, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil könnte dann im kommenden Frühjahr fallen.
Die Beschwerde von Bayer richtet sich gegen ein Urteil aus dem Jahr 2019. Damals entschied eine Jury, dass die Krebserkrankung eines Klägers durch den Einsatz des glyphosatbasierten Pflanzengifts Roundup aus dem Hause Monsanto verursacht wurde. Bayer hatte Monsanto 2018 übernommen. Das Urteil wurde in mehreren Instanzen bestätigt. Konkret sollen die Richter klären, ob Bayer dafür haftbar gemacht werden kann, dass es in Kalifornien keinen Warnhinweis auf seinem Produkt anbrachte. Einem solchen Warnhinweis steht jedoch das US-Bundesrecht entgegen. Die US-Umweltbehörde EPA hat Glyphosat als unbedenklich eingestuft und erachtet einen Warnhinweis für überflüssig.
Bekommen die Leverkusener vor dem Obersten Gerichtshof Recht, wären sie einen großen Teil von Zehntausenden ähnlich gelagerter Klagen los. Weist er die Klage ab, könnte Bayer noch weitere Glyphosat-Fälle vor den Obersten Gerichtshof bringen. Ganz sicher ist der Verkündungstermin am 13. Dezember noch nicht. Gerichtskenner weisen darauf hin, dass die Entscheidung noch einmal vertagt werden könne. Möglich sei auch, dass der Gerichtshof noch eine Stellungnahme der US-Bundesregierung einhole.
Nach mehreren verlorenen Gerichtsprozessen in den USA ist das Image des Konzerns stark beschädigt. Die Aktie hat infolge des Rechtsstreits um Glyphosat in den vergangenen Jahren etwa 50 Prozent ihres Wertes verloren. Am Donnerstag gewann Bayer allerdings ein Verfahren in San Bernardino (Kalifornien). Die Jury sah das Mittel Roundup nicht als Ursache für die Krebserkrankung der Klägerin an.
Hinweis: Dieser Artikel ist ursprünglich am 9. Dezember erschienen. Wir haben ihn aktualisiert.