Bayer Zittern um Glyphosat-Vergleich in USA

Chemiekonzern Bayer muss um den vereinbarten Vergleich in den USA mit den Glyphosat-Klägern bangen. Quelle: AP

Bayer steht vor einem möglichen Rückschlag bei einem Teil seines milliardenschweren Glyphosat-Vergleichspakets in den USA. Ein zuständiger Richter äußert Bedenken, die Aktie geht auf Talfahrt.

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Die Aktien verloren am Dienstag mehr als sechs Prozent, nachdem der zuständige US-Bezirksrichter Zweifel an dem Vergleichsvorschlag für den Umgang mit künftigen Klagen äußerte. Das Gericht sei skeptisch hinsichtlich der Angemessenheit und Fairness dieses Vorschlags und sei vorläufig geneigt, den Antrag abzulehnen, erklärte Richter Vince Chhabria am Montag. Bayer teilte mit, der Konzern nehme die Bedenken ernst und werde diese bei einer Anhörung am 24. Juli adressieren.

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern hatte Ende Juni nach langem Tauziehen bekanntgegeben, sich im Rechtsstreit wegen des angeblich krebserregenden Unkrautvernichters Roundup in den USA mit einem Großteil der Kläger geeinigt zu haben. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt. Für den Vergleich und mögliche künftige Fälle werden bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig. Der Vereinbarung für mögliche künftige Klagen, für die 1,25 Milliarden reserviert sind, muss der US-Bezirksrichter Chhabria noch zustimmen.

Im Zuge dieser Vereinbarung soll eine Gruppe möglicher künftiger Kläger gebildet und ein unabhängiges Wissenschaftsgremium eingerichtet werden, das entscheiden soll, ob und zu welchen Mengen der glyphosathaltige Unkrautvernichter Roundup Krebs verursacht. Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen selbst sollen an die Entscheidung des Gremiums gebunden sein. Diese dürfte rund vier Jahre in Anspruch nehmen. Solange sollen die künftigen Kläger keine Ansprüche geltend machen und Schadenersatz fordern dürfen.

Richter Chhabria äußerte Bedenken. Es sei fraglich, ob es rechtmäßig sei, die Entscheidungsbefugnis über die Gefahren von Roundup von Richtern und Jurys an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Chhabria stellte auch infrage, ob potenzielle Kläger an die Entscheidung des vorgeschlagenen Wissenschaftsgremiums gebunden bleiben möchten, wenn die Forschung in der Sache noch nicht abgeschlossen ist und später womöglich zu einem anderen Ergebnis kommt. Die Anhörung für den Antrag auf die vorläufige Genehmigung des Vergleichs solle wie geplant am 24. Juli stattfinden, auch wenn beim Gericht viele Forderungen nach einer Verschiebung eingegangen seien.

Bayer setzt bei dem Vergleichsvorschlag für künftige Kläger darauf, dass das Gremium der Bewertung der weltweiten Regulierungsbehörden folgt. Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“. Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. Der Konzern verlor in den USA drei Glyphosat-Prozesse in erster Instanz. Dabei sahen es die mit Laien besetzten Jurys als erwiesen an, dass von dem Unkrautvernichter ein Krebsrisiko ausgeht.

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