
Erhellende Neuigkeiten wird es bei der Hauptversammlung der Beiersdorf AG, die morgen in Hamburg stattfindet, sicher nicht geben. Dafür umso mehr Wiederholungen von bereits Gesagtem: Beiersdorf rechnet mit einem marktkonformen Umsatzwachstum und einer Steigerung der Rendite nach Steuern.
Zumal auch im Saal 1 des Congress Centrum in Hamburg der neue Chef und seine Pläne im Dunkeln bleiben werden. Stefan Heidenreich, der Anfang des Jahres vom Schweizer Lebensmittelkonzern Hero (Schwartau Marmelade) zum Hamburger Nivea- und Tesa-Hersteller Beiersdorf wechselte und nach der Hauptversammlung den Chefposten übernimmt, wird der Aktionärsversammlung nicht Rede und Antwort stehen, sondern seinem Vorgänger Thomas-B. Quaas das Rednerpult überlassen.
Und Quaas wird am letzten Tag als Vorstandsvorsitzender den Blick in die Zukunft vermutlich sehr vage halten. Eine konkrete Prognose für 2012 wird er sich nicht entlocken lassen.
Kritik an der Zusammensetzung des Aufsichtsrat
Neben den typischen Hauptversammlungs-Streitpunkten wie mangelnder Wettbewerbsfähigkeit, verschlafener Trends, bröckelnder Umsatzrenditen oder gescheiterter Markenpolitik wird sich Beiersdorf-Aufsichtsratschef Reinhard Pöllath vor allem Schelte bei der künftigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats anhören müssen.
Insbesondere am Wechsel von Thomas-B. Quaas in das Kontrollgremium, weil der Wechsel ohne angemessene Karenzzeit über die Bühne gehen soll. Damit besteht sogar die Möglichkeit, dass Quaas in den kommenden Monaten an die Spitze des Aufsichtsrats rückt. Dieses Vorgehen birgt jedoch die Gefahr, dass Quaas seine früheren Entscheidungen als langjähriger Beiersdorf-Chef im Nachhinein legitimieren könnte.





Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Es bestehe zusätzlich die Gefahr, das seinem Nachfolger Stefan Heidenreich nicht genügend Freiraum eingeräumt werde, heißt es im Vorfeld in Aktionärskreisen. Anteilseigner des Hamburger Kosmetikkonzerns könnten daher verlangen, dass Quaas weder den Aufsichtsratsvorsitz noch einen Sitz in einem Ausschuss bekomme.
Wider den Regeln guter Unternehmensführung
Der direkte Wechsel eines amtierenden Vorstandschefs an die Spitze des Kontrollgremiums birgt stets die Gefahr von Interessenskonflikten und widerspricht den Regeln guter Unternehmensführung bis hin zur Unterwanderung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats.
Auf der rechtlich sicheren Seite ist Beiersdorf doch selbst dann, wenn Quaas zu höheren Weihen im Kontrollgremium käme. Denn das Gesetz sieht eine Ausnahmeregelung vor: Die Zwei-Jahres-Frist (die sogenannte "Abkühlphase") fällt weg, wenn die Wahl des Aufsichtsrates „auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten“, erfolgt. Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz soll dann „eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein“, heißt es im Gesetz von 2009. Und das ist bei Beiersdorf klar der Fall: Tchibo-Milliardär Michael Herz hält über die Maxingvest AG knapp 51 Prozent am Kosmetikkonzern.