Betriebsratsgehälter Staatsanwälte ermitteln gegen VW-Vorstände

Staatsanwälte ermitteln erneut gegen Volkswagen: Topmanager wie Personalvorstand Karlheinz Blessing sind wegen des Verdachts auf Untreue im Visier. Im Fokus steht die Vergütung von Betriebsratschef Bernd Osterloh.

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Gegen den VW-Personalvorstand wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Quelle: dpa

Düsseldorf, Frankfurt Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Vorstände von Volkswagen eingeleitet. Gegen vier Top-Manager, darunter Personalvorstand Karlheinz Blessing und sein Vorgänger Horst Neumann, ermittelt die Behörde wegen des Verdachts auf Untreue, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Handelsblatt bestätigte. Die Beamten prüfen, ob die Manager Betriebsräten finanzielle Vorteile gewährt haben, die strafrechtlich als Veruntreuung von Unternehmensvermögen zu sehen sein könnten.

Im Fokus steht besonders die Vergütung von Betriebsratschef Bernd Osterloh, gegen den sich Ermittlungen nicht richten. Der oberste VW-Arbeitnehmervertreter erhält dem Vernehmen nach eine Grundvergütung von rund 200.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen noch Bonuszahlungen, die sich in guten Geschäftsjahren auf über eine halbe Millionen Euro summiert haben sollen. Dass auch Betriebsräte Boni erhalten, wird intern damit begründet, dass sich die Verträge für die Gewerkschafter an dem Vergütungssystem für Führungskräfte orientieren.

Die Entlohnung der Betriebsräte wird über das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Demnach sollen die Arbeitnehmervertreter eine Bezahlung gemäß ihren Aufstiegschancen erhalten. Bernd Osterloh hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Angebote, in das Management von VW zu wechseln. Zuletzt lehnte er die Posten des Personalvorstandes ab. Er hätte als solcher rund fünf Millionen Euro pro Jahr ausbezahlt bekommen.

Osterloh wollte nach eigenem Bekunden Betriebsratschef bleiben, um in der aktuellen Krise die Interessen der Belegschaft vertreten zu können. Das Unternehmen leidet unter den Milliardenstrafen, die für die Fälschung von Abgaswerten bei Dieselautos fällig werden, sowie den ausgeuferten Kosten bei seiner Kernmarke VW. Dort sollen über 20000 Stellen abgebaut werden.

VW wies wie der Betriebsrat die Vorwürfe zurück: „Volkswagen hält sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes“, sagte ein Konzernsprecher. Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig sei die Entgeltfindung des Unternehmens für Osterloh auch durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft worden. Dieses Gutachten komme zu dem Schluss, dass die Eingruppierung von Osterloh den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspreche.

„Vor diesem Hintergrund geht das Unternehmen davon aus, im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund einer Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens alle diesbezüglichen Fragen ausräumen zu können“, sagte der Sprecher. Über die Ermittlungen hatte zuerst der Branchendienst Juve berichtet.

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