Bienenschutz EU-Gerichtshof bestätigt Verbot von Bayer-Insektiziden

Die Europäische Kommission hatte 2013 den Einsatz mehrerer Wirkstoffe eingeschränkt. Nun ist Bayer mit seiner Berufung vor Gericht gescheitert.

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Der Konzern zeigte sich überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten. Quelle: Bloomberg

Der Europäische Gerichtshof hat das teilweise Verbot von bestimmten Insektiziden zum Schutz von Bienen bestätigt. Das Gericht wies am Donnerstag die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der damit die Entscheidung eines anderen EU-Gerichts kippen wollte.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hatte 2018 Beschränkungen beim Einsatz von drei Insektiziden verhängt. Dabei geht es um die Neonikotinoide Imidacloprid von Bayer CropScience, Clothianidin von Takeda Chemical und Bayer Crop Science sowie Thiamethoxam von Syngenta.

„Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden“, sagte ein Sprecher des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns. Der Konzern sei überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten.

Die Europäische Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

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