Bierkartell Carlsberg muss nachsitzen

Die Deutschland-Tochter des dänischen Brauriesen Carlsberg konnte ihr Bußgeld im Bierkartell wegen Verjährung von 62 Millionen Euro auf null reduzieren. Doch der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben. Der Fall Carlsberg wird ab heute von einem anderen OLG-Senat noch einmal neu verhandelt.

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Schon vor einigen Jahren konnten sich viele Zeugen und Prozessbeteiligte nur noch lückenhaft erinnern, wann sie sich mit wem wo getroffen oder was sie mit wem im Detail besprochen hatten. Nun wird in zunächst 33 Verhandlungstagen das ganze Verfahren rund um die angeblichen Preisabsprachen unter Brauereien wieder neu aufgerollt.

Alle Beteiligten müssen die längst in Vergessenheit geratenen Vorgänge aus den Jahren 2006 bis 2008 wieder aus dem Gedächtnis hervorkramen. Der Vorwurf ist geblieben. Carlsberg soll sich damals an unerlaubten Preisabsprachen mit weiteren deutschen Bierbrauern beteiligt haben. Das Bundeskartellamt jedenfalls sah den Vorwurf als gegeben an und belegte den dänischen Brauer mit einem Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro. Dagegen legte Carlsberg Einspruch ein und zog vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort begann die Hauptverhandlung im Sommer 2018. Durch Urteil von Anfang April 2019 stellte der 4. Kartellsenat das Verfahren dann jedoch wegen Verjährung ein.

BGH kippte OLG-Urteil

Ende vergangenen Jahres kippte der Bundesgerichtshof dieses Urteil. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen gewesen sei. Denn das OLG Düsseldorf hat nach Ansicht der Karlsruher Richter einen zu frühen Zeitpunkt für den Beginn der Zehnjahresfrist angesetzt: den 12. März 2007. Damals soll Carlsberg an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch beteiligt gewesen sein. Das OLG Düsseldorf ging davon aus, dass allein die Beteiligung an diesem Treffen relevant war.

Doch diese Annahme – und damit auch die Berechnung der Verjährungsfrist ist nach Meinung der Richter aus Karlsruhe falsch: Aus den Ermittlungen des Bundeskartellamts ergebe sich, dass die erhöhten Bierpreise bis mindestens Juli 2009 verlangt worden seien. Die Tat ende erst mit dem Ende der Preismanipulation Mitte 2009. Folglich sei die Höchstfrist von zehn Jahren im April 2019 noch nicht abgelaufen gewesen, entschieden die Karlsruher Richter und verwiesen den Fall zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Heute wird daher der sechste Kartellsenat unter der Führung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Düsseldorf, Dr. Ulrich Egger, das vom Bundesgerichtshof kassierte Urteil komplett neu verhandeln. Es geht unverändert um den Vorwurf eines preisabstimmenden Marktverhaltens mehrerer Großbrauereien. 

Geldbußen in Höhe von 440 Millionen Euro

Das Bundeskartellamt hatte schon 2014 gegen elf der am Verfahren beteiligten Unternehmen, darunter Krombacher, Warsteiner, Bitburger sowie 14 Manager und Geschäftsführer, Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 440 Millionen Euro verhängt. Der größte Batzen in Höhe von 222 Millionen Euro entfielen auf die Oetker-Brauerei Radeberger und eben Carlsberg Deutschland. Während Carlsberg Einspruch einlegte, gab Radeberger kurz vor dem OLG-Verfahren seinen Widerstand auf und zahlte das Bußgeld von rund 160 Millionen Euro. Damit ersparte die Brau-Tochter aus Frankfurt ihrem inzwischen zum Oetker-Chef beförderten Albert Christmann ein langwieriges, womöglich fürs Ansehen schädliches Verfahren mit Gerichtsauftritten.

Zu früh gefreut 

Carlsberg hingegen bekam keine kalten Füße und zog vor das OLG. Eine mutige Entscheidung, denn das Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro hätte sich auch vervielfachen können. Das liegt daran, dass Gericht und Kartellamt unterschiedliche Maßstäbe bei der Berechnung des Bußgeldes ansetzen. Die Gefahr der sogenannten Verböserung besteht für Carlsberg theoretisch auch jetzt bei der Neuverhandlung vor einem anderen Senat des OLG Düsseldorf.

Skurrile Verhandlungen

Während des damaligen Verfahrens wurde in der Braubranche und bei Verfahrensbeteiligten streckenweise von einer „Farce“ gesprochen. Schon beim ersten Düsseldorfer OLG-Verfahren vor dem 4. Kartellsenat konnten Prozessbeobachter erleben, wie schwierig es war, eine zentrale Begegnung großer Brauereien am Rande der Branchenmesse Internorga in Hamburg zu rekonstruieren. Aussagen widersprachen sich, einige Zeugen vermochten sich nicht einmal an die Sitzordnung zu erinnern. Über weite Strecken blieb offen, ob und wie konkret die Preisabsprachen überhaupt stattgefunden hatten.

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