Bierkartell-Prozess Kronzeuge gibt Auskunft über Treffen zur Preisabsprache

Carlsberg Deutschland wehrt sich im Bierkartell-Prozess gegen den Vorwurf unerlaubter Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher. Quelle: dpa

Das Kartellamt hatte Geldbußen gegen ein Unternehmen und Manager verhängt. Grund dafür waren unerlaubte Preisabsprachen bei Fass- und Flaschenbier. Carlsberg Deutschland wehrt sich gerichtlich gegen den Vorwurf.

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Im Bierkartell-Prozess um illegale Preisabsprachen ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein ehemaliger Manager des Brauereiriesen Inbev Deutschland als Kronzeuge vernommen worden. Er sei im März 2007 am Rande einer Messe bei einem Treffen mehrerer Brauereichefs dabei gewesen, berichtete der Mann am Mittwoch. Dabei sei über eine Erhöhung bei Flaschenbier von einem Euro pro Kasten diskutiert worden. Zu einer konkreten Einigung sei es aber nicht gekommen, betonte der Manager. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts sollen an diesem Treffen Vertreter von Inbev Deutschland, Carlsberg Deutschland, Bitburger, Radeberger, Veltins und Warsteiner teilgenommen haben.

Wegen dieser und weiterer mutmaßlicher Absprachen hatte die Behörde im Jahr 2012 Ermittlungen aufgenommen und in den Folgejahren Bußgelder in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro an elf Unternehmen, einen Verband und vierzehn Manager verhängt. Bereits 2005 und 2006 sollen sich Brauereien auf eine Preiserhöhung beim Fassbier um fünf bis sechs Euro pro Hektoliter verständigt haben. Ende November 2006 kam es zu flächendeckenden Preiserhöhungen.

Ausgelöst hatten die Ermittlung Hinweise der Brauerei Inbev Deutschland. Das Unternehmen soll auch selbst an den Absprachen beteiligt gewesen sein. Über die sogenannte Bonusregelung des Kartellamts können Beschuldigte aber einer Strafe entgehen, wenn sie von sich aus auf die Behörden zukommen und ausreichend informieren. Daher war gegen Inbev Deutschland kein Bußgeld verhängt worden.

Mit den meisten der Beschuldigten erzielte das Kartellamt eine Einigung, andere wehrten sich mit Widersprüchen gerichtlich gegen die Vorwürfe. Zuletzt waren das die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe sowie Carlsberg Deutschland. Auf sie war mit 222 Millionen Euro der größte Teil der Bußgelder entfallen. Mit Verweis auf das finanzielle Risiko des Verfahrens hatte Radeberger jedoch im Juni den Widerspruch zurückgezogen. Der Konzern weist aber weiter alle Vorwürfe zurück. Nun streitet noch Carlsberg Deutschland gemeinsam mit seinem ehemaligen Deutschland-Chef, Wolfgang Burgard.

Der Vorsitzende Richter des OLG brachte am Mittwoch auch mehrere E-Mails zur Sprache, die auf direkte Gespräche zwischen Inbev und weiteren Brauereien hindeuteten, die nicht auf der Liste des Bundeskartellamts standen. „Gab es am Ende gar so etwas wie eine Abstimmungskultur?“, fragte er den früheren Manager. „Da wurde geredet, das lässt sich nicht abstreiten“, antwortete dieser. Von einer Kultur wolle er aber nicht sprechen. „Das ist mir nicht bekannt.“ Informationen über die Preispläne der Wettbewerber seien vor allem über gemeinsame Kunden eingeholt worden.

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