BMW EU-Gericht erklärt hohe Staatshilfen für unzulässig

BMW erhält weniger staatliche Unterstützung für den Bau einer Fabrik für Elektro-Autos in Leipzig. Das hat das EU-Gericht entschieden. Sachsen wollte den Aufbau der Produktion mit 45 Millionen Euro fördern.

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Ein höherer Zuschuss würde laut Kommission andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Quelle: dpa

Luxemburg BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-671/14). Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer unterstützt durch das Land Sachsen geklagt.

Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen, befand das Gericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus eine Beihilfe tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.

Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Es sei nicht auszuschließen, so das Gericht, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen. Innerhalb von zwei Monaten können die Betroffenen gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen.

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