Boehringer Ingelheim Studie bestätigt Sicherheit von Atemwegsmittel

Der Arzneimittelhersteller Boehringer Ingelheim hat mit einer Studie die Wirksamkeit seiner Raucherlungen-Arznei Spiriva bestätigen können. Eine andere Studie ergab vor Jahren, der Gebrauch erhöhe das Sterberisiko.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Rauchen kann tödlich sein, steht in Großbuchstaben auf einer Zigarettenschachtel. Die Raucherlungen-Arznei Spiriva soll das Sterberisiko reduzieren. Das ergab eine Studie des Herstellers Boehringer-Ingelheim. Quelle: dpa

Frankfurt Der Arzneimittelhersteller Boehringer Ingelheim hat mit seiner umsatzstärksten Arznei in einem groß angelegten Test punkten können. Eine drei Jahre lange Studie mit mehr als 17.000 Patienten habe die Wirksamkeit und Sicherheit der Raucherlungen-Arznei Spiriva in zwei gebräuchlichen Verschreibungsformen bestätigt, teilte Deutschlands zweitgrößter Pharmakonzern am Montag mit. Spiriva ist mit einem Jahresumsatz von 3,6 Milliarden Euro gegenwärtig die Top-Arznei des Familienunternehmens aus Ingelheim bei Mainz. Das Medikament ist bereits seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt.

An dem Test „Tiospir“ nahmen Patienten teil, die Spiriva über den Mikrozerstäuber Respimat einnahmen sowie solche, die das Mittel über das Pulver-Inhaliergerät Handihaler bekamen. Respimat erzeugt sehr feine Tröpfchen zum Einatmen, während das Inhaliergerät Kapseln mit Pulver zum Einatmen nutzt. Vor einigen Jahren hatte eine Studie für Aufsehen gesorgt, wonach der Gebrauch des Mikrozerstäubers das Sterberisiko erhöhen könnte. Dabei hatten Forscher vor allem auf mögliche Gefahren für Herzpatienten hingewiesen.

Die Tiospir-Studie kam demgegenüber nun zu dem Ergebnis, dass bei Herzpatienten das Sterberisiko ähnlich groß ist - wie auch immer sie Spiriva einnehmen. Die unterschiedlichen Geräte spielten keine Rolle. Auch bei der Frage der Wirksamkeit ergaben sich in der neuen Studie keine großen Unterschiede. Die Ergebnisse der Studie wurden in der einflussreichen Fachzeitschrift „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%