Braunkohle Gericht durchkreuzt Pläne für neues RWE-Kohlekraftwerk

Dem Energiekonzern wurde der Bau des Braunkohlenkraftwerks Niederaußem untersagt. Für den RWE es eine weitere Niederlage.

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Das Oberlandesgericht hatte die Rodung des Waldes untersagt. Quelle: dpa

Der Energiekonzern RWE muss im Streit um die Braunkohleverfeuerung einen weiteren Rückschlag bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte am Donnerstag den von der Stadt Bergheim aufgestellten Bebauungsplan für ein modernes Braunkohlekraftwerk für unwirksam.

Der Bebauungsplan „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ habe schon einen formellen Mangel. „Im Verfahren der Planaufstellung sei die Öffentlichkeit nur in unzureichender Weise darauf hingewiesen worden, welche Arten umweltbezogener Informationen der Stadt vorgelegen hätten.“ Zudem sei der Plan fehlerhaft. Der Senat habe die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

RWE erklärte, es handele sich um ein Verfahren für ein neues Kraftwerk, dessen Planung der Versorger 2011 begonnen habe. „Ungeachtet des heutigen Urteils gilt ohnehin, dass die Realisierungschancen des Projekts schon aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zwischenzeitlich sehr gering sind. Das gilt unverändert.“ Umweltschützer lehnen die Pläne für das Kraftwerk mit einer Leistung von 1100 Megawatt an dem alten Standort Niederaußem kategorisch ab.

Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberverwaltungsgericht NRW dem Versorger die Rodung des Hambacher Forstes bei Köln untersagt, wodurch der Konzern den dortigen Braunkohletagebau nur gebremst vorantreiben kann. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren könnte bis 2020 dauern. RWE erwartet deshalb ab dem kommenden Jahr Einbußen von 100 bis 200 Millionen Euro.

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