Brief an Mitarbeiter VW-Betriebsratschef Osterloh lobt Diess – Marke Volkswagen bekommt stellvertretenden Vorsitzenden

Der VW-Betriebsrat unterstützt die Berufung von Herbert Diess zum neuen Vorstandsvorsitzenden und begrüßt auch dessen Pläne für eine neue Struktur.

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„Matthias Müller hat sich um Volkswagen verdient gemacht. Der Respekt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ihm sicher.“ Quelle: dpa

Wolfsburg Der neue VW-Konzernchef Herbert Diess hat die volle Unterstützung des Betriebsrates beim Aufbau einer neuen Struktur im weltweit größten Automobilkonzern. Beim einflussreichen Betriebsratschef Bernd Osterloh stößt es besonders auf Zustimmung, dass Diess die Trennung von Konzern- und Markenchef wieder aufgeben will. „Denn wir sind der Überzeugung: Das operative Führungsmodell des Konzerns kann langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn der Vorstandsvorsitzende gleichzeitig auch Verantwortung für die Marke trägt“, schreibt Osterloh in einem Brief an die VW-Belegschaft, der dem Handelsblatt vorliegt. 

Die Trennung von Konzern- und Markenchef war eine Besonderheit aus der Zeit des ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller. Davor – unter Martin Winterkorn und Ferdinand Piech – war die Personalunion für beide Posten der Standard in Wolfsburg. Die Arbeitnehmerseite hatte sich mit dem Müller-Modell nie richtig anfreunden können. Für die Marke VW arbeiten besonders viele deutsche Beschäftigte. Ihre Interessen sind mit der Personalunion bis in die Konzernspitze vertreten. 

Dass Herbert Diess als neuer Vorstandsvorsitzender auch der Chef der Marke VW bleiben wird, ist für Bernd Osterloh „keine Rückkehr in ein altes System“. Das solle auch ein neues Führungsmodell bei der Marke verhindern. „Denn neu eingeführt wird für die Marke VW ein stellvertretender Vorsitzender, ein sogenannter Chief Operating Officer (COO)“ schreibt Osterloh.

Der COO werde für das operative Tagesgeschäft der Marke Volkswagen verantwortlich sein. Als Konzernchef wird Diess dadurch ein erhebliches Stück entlastet. „Diesen COO gilt es nun in den nächsten Wochen zu finden“, heißt es in dem Mitarbeiterbrief von Osterloh weiter. 

Auf Zustimmung der Arbeitnehmerseite stößt auch die Entscheidung, dass es im Konzern künftig vier verschiedene Markengruppen geben wird. Volkswagen gehört zur „Volumengruppe“, zusammen mit Skoda und Seat. Osterloh sieht den Vorteil dieser neuen Markengruppe, dass etwa Entwicklungskosten geteilt und nach neuen Synergien gesucht werden könnte.

Auch die Abgrenzung der verschiedenen Marken untereinander werde dadurch einfacher. In der Vergangenheit musste sich die tschechische Tochter Skoda immer wieder anhören lasse, dass sie zu sehr im Revier von Volkswagen wildere. 

Osterloh, der die Ablösung von Müller zusammen mit anderen einflussreichen Aufsichtsräten selbst vorangetrieben hatte, bedankt sich in dem Mitarbeiterbrief beim bisherigen Vorstandsvorsitzenden für dessen geleistete Arbeit. Müller habe die Digitalisierung im Konzern vorangetrieben und die Bedeutung der E-Mobilität frühzeitig erkannt.

„Matthias Müller hat sich um Volkswagen verdient gemacht. Der Respekt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ihm sicher“, lobt Osterloh den bisherigen Vorstandschef.

Die Berufung von Herbert Diess zum neuen Vorstandsvorsitzenden habe die volle Unterstützung des Betriebsrates. Der Streit mit Diess im vergangenen Jahr um das aktuelle VW-Sparprogramm („Zukunftspakt“) sei nur eine Episode gewesen. „Dabei waren wir bei zentralen Themen zunächst nicht auf einer Linie.“ Dieser Umstand sei inzwischen längst ausgeräumt. Deshalb sei der Betriebsrat heute der Auffassung, mit Herbert Diess „den Richtigen an Bord zu haben“.

Vom Betriebsrat gibt es auch keinerlei Widerstand bei einem möglichen Börsengang der Lkw-Sparte („Truck & Bus“), den der Konzern für das kommende Jahr plant. Der Aufsichtsrat hatte der Ausgliederung der Sparte am Donnerstag bereits zugestimmt. Aus Sicht von Osterloh kann der Lkw-Bereich auch nach einem möglichen späteren Börsengang „beweglicher und professioneller“ werden.

Wichtig ist dem Betriebsrat lediglich, dass die Mitbestimmungsrechte auch nach einer Ausgliederung weiterhin bei Truck & Bus gelten. Da der Konzern entsprechende Zusicherungen gemacht habe, gebe es damit keine Probleme. „Mit dem Unternehmen ist bereits klar vereinbart, dass die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer ebenso vollumfänglich erhalten bleiben wie bestehende Tarifverträge“, versichert Osterloh seiner Belegschaft. 

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